Re: neue 40 Euro Mahnkostenpauschale
Verfasst: 12.09.2018, 15:07
Bei der Forderungsanmeldung selbst würde ich die Pauschale dann aber unter "Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens angefallen sind" unter Hinweis auf § 288 Abs. 5 BGB anmelden und nicht mit in die Zinsen reinrechnen oder?