Hallo,
jetzt habe ich zu dem Thread nochmals eine Frage:
Wir sind von unserem Mandanten (Gewerbetreibender) am 03.05.2015 mit der Beitreibung einer Rechnung über einen Betrag von EUR 50,25 beauftragt worden. Diese Rechnung datiert vom 15.12.2014. Zahlungsziel war der 16.01.2015.
Wir haben daraufhin einen Mahnbescheid beantragt über EUR 50,25 sowie über die Verzugspauschale von EUR 40,00. Nun hat uns der Schuldner jedoch über die bereits erfolgte Zahlung am 28.04.2015 von EUR 50,25 (= Hauptforderung) informiert.
Demnach hat jetzt unser Mandant die entstandenen Kosten für den MB zu tragen.
Meine Frage ist jetzt aber: Muss der Schuldner nicht auch die Verzugspauschale tragen? Denn Verzug ist ja bereits am 16.01.2015 eingetreten. Oder hat dies unser Mandant selbst zu vertreten, da er uns nicht rechtzeitig über die Zahlung informiert hat?
Ich hoffe, dies ist einigermaßen verständlich.
LG und vielen Dank im Voraus.
neue 40 Euro Mahnkostenpauschale
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Ich würde sagen, ja der Schuldner hat die Pauschale zu tragen. Angesichts des geringen Rechnungsbetrages ist aber zu überlegen, ob man da noch allzuviel Aufwand betreibt. Muss letztlich der Mdt. entscheiden.Rehlein87 hat geschrieben:Meine Frage ist jetzt aber: Muss der Schuldner nicht auch die Verzugspauschale tragen? Denn Verzug ist ja bereits am 16.01.2015 eingetreten. Oder hat dies unser Mandant selbst zu vertreten, da er uns nicht rechtzeitig über die Zahlung informiert hat?
Ich hoffe, dies ist einigermaßen verständlich.
LG und vielen Dank im Voraus.
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Es kommt nicht darauf an, ob der Mandant Gewerbetreibender ist, sondern darauf, ob der Schuldner Gewerbetreibender oder Verbraucher ist. Ist der Schuldner Verbraucher, gibt es die Pauschale nicht.Rehlein87 hat geschrieben:Wir sind von unserem Mandanten (Gewerbetreibender)
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Jetzt habe ich den Thread gelesen und bin gleich nochmehr verwirrt
Wenn man die 40 EUR Pauschale geltend macht im Namen des Mandanten, dann muss ich diesen Betrag doch auf die RA-Kosten anrechnen oder nicht?
LG
NH
Wenn man die 40 EUR Pauschale geltend macht im Namen des Mandanten, dann muss ich diesen Betrag doch auf die RA-Kosten anrechnen oder nicht?
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Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
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Wenn der Anwalt vorgerichtlich tätig wird, fällt die 40 € Pauschale weg, weil diese in den Anwaltskosten aufgeht. Werdet Ihr direkt mit der Beantragung eines Mahnbescheides oder einer Klage beauftragt, dann kannst Du, wenn der Schuldner sich in Verzug befindet und nicht Verbraucher ist, die 40 € Pauschale für den Mandanten verlangen.
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Tut mir leid, dass ich dieses Thema noch einmal ausgrabe, aber ich bin gerade sehr verwirrt... wir haben MB beantragt, waren vorher auch nicht tätig und ich habe die 40,00 € Pauschale mit reingenommen. Jetzt kam eine Monierung, dass der Pauschalbetrag den zulässigen Höchstbetrag nach § 288 BGB übersteigt und ich die Rechtsverfolgungskosten anrechnen soll bzw. den Pauschalbetrag entsprechend reduzieren soll (auf 0,00 €).
Ich dachte, dass wir die Pauschale für den Gläubiger bekommen, wenn wir vorher noch gar nicht tätig waren und der MB-Antrag unsere allererste Tätigkeit ist? Hab bei der Rechtspflegerin angerufen und die meinte, dass die Pauschale jetzt praktisch auf die Kosten des MB-Antrags angerechnet wird bzw. in diesen RA-Kosten aufgeht und somit auf 0,00 € gesetzt werden muss.
Habe ich irgendwas falsch verstanden oder gab es jetzt zwischenzeitlich hierzu eine dementsprechende Entscheidung, die ihre Auffassung bestätigt oder liegt sie falsch? Ich hatte diese Pauschale zum ersten Mal in einem MB-Antrag und hab vorher extra hier ins Forum reingeschaut, ob ich die nehmen kann oder nicht und versteh jetzt die Welt nicht mehr.
Ich dachte, dass wir die Pauschale für den Gläubiger bekommen, wenn wir vorher noch gar nicht tätig waren und der MB-Antrag unsere allererste Tätigkeit ist? Hab bei der Rechtspflegerin angerufen und die meinte, dass die Pauschale jetzt praktisch auf die Kosten des MB-Antrags angerechnet wird bzw. in diesen RA-Kosten aufgeht und somit auf 0,00 € gesetzt werden muss.
Habe ich irgendwas falsch verstanden oder gab es jetzt zwischenzeitlich hierzu eine dementsprechende Entscheidung, die ihre Auffassung bestätigt oder liegt sie falsch? Ich hatte diese Pauschale zum ersten Mal in einem MB-Antrag und hab vorher extra hier ins Forum reingeschaut, ob ich die nehmen kann oder nicht und versteh jetzt die Welt nicht mehr.
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Nein, leider nicht. Der Antragsgegner ist eine UG.Anahid hat geschrieben:Aber Dein Antragsgegner ist kein Verbraucher, oder?
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Dann passt ja alles. Siehe mein Beitrag in #45.
Ich erhalte laufend die 40,00 € neben den Kosten des Mahnverfahrens.
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