neue 40 Euro Mahnkostenpauschale

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#81

12.05.2017, 08:22

Das sind ja wieder zwei Meinungen :kopfkratz

Würde ich für jede Rechnung einen eigenen Mahnbescheid machen, dann würden diese doch spätestens in einem streitigen Verfahren zusammengelegt werden oder?! Dann würde die Pauschale ja wahrscheinlich auch nur einmal anerkannt werden :kopfkratz

Andersrum soll die Pauschale doch als eine Art "Entschädigung" wirken, weil der Gläubiger einen "Kredit" gewährt und zwar für jede nichtbezahlte Rechnung erneut, ergo müsste die Pauschale dann für jede Rechnung anfallen!

Wir rechnen damit, dass wir den VB ohne weiteres erwirken können, also ohne, dass der Schuldner Widerspruch erhebt oder Einspruch einlegt. Vielleicht sollte ich dann doch die Pauschale für jede Rechnung nehmen und einfach abwarten was passiert?! Wenn eine Monierung kommt, kann ich ja immer noch zurückrudern.

Das macht mich wahnsinnig :schock Ich bespreche das wohl nochmal mit meinem Chef.

Aber :thx schonmal Adora Belle und Anahid
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#82

17.05.2017, 08:19

Habe dazu gerade folgendes gefunden:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 09479.html
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#83

17.05.2017, 09:23

:augenreib Wow jetzt ist es leider zu spät für meinen Antrag :sad:

Ich hatte mir nämlich auch die ZVRL 2011 ausgedruckt und war genau deswegen so verwirrt, denn da steht es auch, dass man neben der Pauschale auch die Anwaltskosten verlangen kann. Scheinbar ist das aber noch keine gängige Praxis da ja die meisten Amtsgerichte (Mahnabteilung) eine mehrfache Pauschale moniert haben.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Binchen24
Forenfachkraft
Beiträge: 161
Registriert: 03.03.2016, 18:32
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: NoRa / NT

#84

12.07.2017, 09:15

ich muss leider noch einmal das Thema anschneiden.

Wir arbeiten mit dem Progamm NoRA und ich soll jetzt einen Mahnbescheid beantragen mit der 40,00 € Verzugspauschale. Meine Frage: Wenn ich das nun richtig im Forum gelesen habe, bekomme ich nur einmal diese 40,00 €, da zwar mehrere Rechnungen vorhanden sind, ich aber nur einen MB mache, oder? Wenn ich diese Pauschale jetzt in unserem Programm eintragen möchte, kann ich die unter "Kosten unverzinslich mit dem Hinweis Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB" eintragen oder hat jemand schon was anderes gefunden?

Liebe Grüße
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#85

18.06.2018, 11:00

Ich habe jetzt den ganzen Faden durchgelesen, aber eines ist mir immer noch nicht klar:
Fällt die Pauschale nun nur einmal an, auch wenn ich mehrere Rechnungen in einem MB angebe oder fällt die Pauschale für jede offene Rechnung (in meinem Fall sieben = insgesamt 280,00€) gesondert an? :kopfkratz
Gibt es dazu mittlerweile Entscheidungen?
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#86

18.06.2018, 12:53

Die Pauschale fällt pro Rechnung an und ja, dazu gibt es auch Entscheidungen. Im Mahnverfahren wirst Du allerdings jedesmal eine Monierung erhalten. Wenn Du dann klarstellt, dass es 7 Rechnungen sind und daher 7 x 40,00 € anfallen geht der MB durch. Aber die Monierung kommt leider immer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#87

18.06.2018, 13:50

Anahid hat geschrieben:Die Pauschale fällt pro Rechnung an und ja, dazu gibt es auch Entscheidungen. Im Mahnverfahren wirst Du allerdings jedesmal eine Monierung erhalten. Wenn Du dann klarstellt, dass es 7 Rechnungen sind und daher 7 x 40,00 € anfallen geht der MB durch. Aber die Monierung kommt leider immer.
:thx
Dann versuche ich mal mein Glück. Mal sehen, was Uelzen dazu sagt. 8)
Bild
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#88

03.09.2018, 12:08

sh161 hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Die Pauschale fällt pro Rechnung an und ja, dazu gibt es auch Entscheidungen. Im Mahnverfahren wirst Du allerdings jedesmal eine Monierung erhalten. Wenn Du dann klarstellt, dass es 7 Rechnungen sind und daher 7 x 40,00 € anfallen geht der MB durch. Aber die Monierung kommt leider immer.
:thx
Dann versuche ich mal mein Glück. Mal sehen, was Uelzen dazu sagt. 8)
Hierzu will ich noch kurz berichten:
Vom AG Uelzen kam KEINE Monierung :mrgreen: aber ein Widerspruch vom Gegner, so dass wir nun im erstinstanzlichen Verfahren sind.
Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#89

03.09.2018, 14:15

Danke für die Rückmeldung :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#90

05.09.2018, 07:45

@sh161: Das ist ja prima. Wo und mit welchem Text hast Du es in den Antrag aufgenommen? Ich stehe gerade vor einem ähnlichen Problem.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Antworten