neue 40 Euro Mahnkostenpauschale
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Ich nehm das als sonstige Kosten auf Betrag....40,00, 80,00 ..... oder wie viel auch immer und als Text: Pauschale § 288 Abs. 5 BGB und die Monierungen kommen auch nicht mehr. Anscheinend haben auch die letzten Rechtspfleger das jetzt verstanden.
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Danke, ich probier das mal. Hast Du evtl. eine Entscheidung zur Hand, dass für jede Rechnung die 40,00 € gefordert werden können? Ich habe keine gefunden oder mit den falschen Begriffen gesucht. In arbeitsgerichtlichen Verfahren ist das ja wohl noch umstritten ob die Pauschale überhaupt anfällt.Anahid hat geschrieben:Ich nehm das als sonstige Kosten auf Betrag....40,00, 80,00 ..... oder wie viel auch immer und als Text: Pauschale § 288 Abs. 5 BGB und die Monierungen kommen auch nicht mehr. Anscheinend haben auch die letzten Rechtspfleger das jetzt verstanden.
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Zur Hand hab ich keine Entscheidung. Ich müsste die auch suchen. Ich hab sie aber gelesen und es geht ja auch durch. Ich fang dann an zu suchen, sobald ein Gericht die nicht mehr bewilligt (was bislang nicht der Fall war) und auch im Arbeitsrecht wird die hier regelmäßig pro rückständigem Gehalt zugesprochen.
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Danke für die Rückmeldung. Ich werde das hier mal weitergeben.
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Ich habe jetzt eine Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle mit insgesamt 7 Einzelforderungen. Die Mandantin will das selbst machen um sich die Kosten für uns zu sparen fragte mich aber jetzt, ob sie die 40 € Pauschale für jede Rechnung anmelden kann. Ich habe das mal in einem Mahnbescheid gemacht und durchbekommen nur bei einer Forderungsanmeldung bin ich mir nicht sicher Ich meine die Wahrscheinlichkeit, dass der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet ist schon nicht gering oder?Anahid hat geschrieben: ↑05.09.2018, 17:10Zur Hand hab ich keine Entscheidung. Ich müsste die auch suchen. Ich hab sie aber gelesen und es geht ja auch durch. Ich fang dann an zu suchen, sobald ein Gericht die nicht mehr bewilligt (was bislang nicht der Fall war) und auch im Arbeitsrecht wird die hier regelmäßig pro rückständigem Gehalt zugesprochen.
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Wieso? Die Pauschale ergibt sich aus dem Gesetz. die ist ja nicht an den Haaren herbeigezogen.
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Ich lese aus der Norm nur nicht eindeutig heraus, dass sie für jede Forderung einzeln anfällt. Genau das ist aber meine Frage. Ich kann also jede Forderung anmelden zzgl. 40 € Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zzgl. Zinsen?
Ich hätte gerne schon mal die passende Rechtsprechung dazu in der Hinterhand, aus der hervorgeht, dass jede Forderung einzeln mit dieser Pauschale angemeldet werden kann um bei möglichen Schwierigkeiten mit dem Insolvenzverwalter Argumente zu haben. Ich kann mir gut vorstellen, dass gerade ein Insolvenzverwalter jeden Grashalm nutzen möchte um Forderungen zu bestreiten. Die Pauschale bietet da doch schon viel Spielraum.
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Mal ganz ehrlich. Du machst doch auch für jede Rechnung Verzugszinsen geltend, oder? Die Pauschale fällt an bei Verzug (genauso wie Verzugszinsen).
Aber vielleicht hilft Dir ja dieser Kommentar weiter.
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Vom Gefühl her hätte ich es auch gemacht...aber ich finde einfach keine Rechtsprechung dazu.
Den Artikel habe ich auch schon gefunden. Ich werde es dann mal so weitergeben!
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