neue 40 Euro Mahnkostenpauschale

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Coco Lores
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#101

12.09.2018, 15:07

Bei der Forderungsanmeldung selbst würde ich die Pauschale dann aber unter "Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens angefallen sind" unter Hinweis auf § 288 Abs. 5 BGB anmelden und nicht mit in die Zinsen reinrechnen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Anahid
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#102

12.09.2018, 15:51

Ja, auf jeden Fall nicht mit in die Zinsen rechnen, sondern gesondert angeben.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Coco Lores
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#103

12.09.2018, 15:58

:thx :thx
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