neue 40 Euro Mahnkostenpauschale
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Bei der Forderungsanmeldung selbst würde ich die Pauschale dann aber unter "Kosten, die vor der Eröffnung des Verfahrens angefallen sind" unter Hinweis auf § 288 Abs. 5 BGB anmelden und nicht mit in die Zinsen reinrechnen oder?
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17571
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, auf jeden Fall nicht mit in die Zinsen rechnen, sondern gesondert angeben.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1084
- Registriert: 19.06.2012, 20:38
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Wohnort: NRW
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!