Vorsteuerabzugsberechtigt?

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sanvic
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#1

01.10.2014, 16:02

Hallo :wink1

Unser Mandant (Gmbh) ist eigentlich generell vorsteuerabzugsberechtigt.
Wie ich jetzt hier (http://www.iww.de/wvv/archiv/versicheru ... frei-f6745) nachgelesen habe, ist die Vermittlung von Finanzdienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
Heute schickt er so eine Rechnung ohne Mwst zur Beitreibung.
Wir haben von ihm eine Menge an Forderungsbeitreibungen, aber so eine Rechnung war bislang noch nicht dabei.

Kann ich dann in diesem speziellen Fall davon ausgehen, dass er hier nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und dem Schuldner auch zur Zahlung der MwSt unserer Gebühren auffordern? Ich meine mich zu erinnern, dass unsere Buchhaltungsdame sowas mal gesagt hat.
Was meint ihr?

lieben Dank
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BaumN
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#2

01.10.2014, 16:13

Was hältst Du davon, den Mandanten selbst mal zu fragen? Er muss es Dir doch sagen können.
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Adora Belle
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#3

01.10.2014, 16:13

Im Hinblick auf Eure Beauftragung ist die Firma trotzdem vorsteuerabzugsberechtigt. Sie muss selbst keine USt erheben, das hat aber nichts mit Eurem Mandat zu tun.
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