Fristversäumnis Anspruchsbegründung nach Widerspruch gg. MB

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105Silke
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#1

24.09.2014, 13:26

Habe mal wieder eine Frage an Euch, hoffe es kann mir einer von Euch helfen:

Wir haben MB gestellt und Gegner hat Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 05.02.2014 kam die Abgabenachricht vom Mahngericht. Die Gerichtskosten haben wir daraufhin eingezahlt. Es erfolgte am 15.02.2014 eine Aufforderung zur Abgabe der Anspruchsbegründundung unter Fristsetzung zwei Wochen vom Streitgericht.
Es wurde unsererseits keine Anspruchsbegründung gefertigt, da der Schuldner Ratenzahlungen leisten wollte. Es gab regen Schriftverkehr mit dem Schuldner. Dann ist die Akte irgendwie auf dem Tisch meiner Chefin liegen geblieben. Nun habe ich sie auf dem Tisch.
Kann ich jetzt noch eine Anspruchsbegründung fertigen, oder ist die Frist versäumt?
Verjährung droht nicht, da die Forderung aus den Monaten September bis Dezember 2013 ist.

Würde mich über Eure hilfreichen Antworten freuen. :D
Jupp03/11

#2

24.09.2014, 13:31

Kann jederzeit gemacht werden.
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Muschel
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#3

24.09.2014, 13:32

Die Anspruchsbegründungsfrist ist doch keine Notfrist. Ihr könnt, denke ich, immer noch begründen. :pfeif
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
105Silke
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#4

24.09.2014, 13:35

Das hört sich doch mal gut an. :thx
Jenine98
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#5

21.11.2018, 11:37

Hallo mal eine kurze Frage zu dem Thema. Unser Mdt. hat die GK f. das streitige Verf. schon gezahlt. Jetzt kam die Abgabenachricht. Nun soll das ganze aber beendet werden (lange Geschichte - Stichwort: Doppelbeauftragung RA) muss ich dem Gericht jetzt etwas mitteilen oder kann ich die Akte bei uns einfach abrechnen und schließen?

Schon mal Danke für die Hilfe!
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AliceImWunderland
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#6

21.11.2018, 11:40

Die lange Geschichte ist jetzt leider etwas zu kurz erzählt. ;)

Wie soll das ganz beendet werden? Ist einfach eure Mandatierung beendet, aber der Rechtsstreit wird durch einen anderen RA weiter geführt? Oder soll gar nicht mehr weiter verfolgt werden und nicht mehr geklagt werden?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#7

21.11.2018, 11:47

Naja unser Mdt. hatte bereits im Februar einen RA beauftragt, im Juli dann uns, alld. in der gleichen Sache. Wir haben dies durch Zufall erfahren und die erst beauftragten Rechtsanwälte kontak., welche uns mitteilten, dass bereits ein vollstr. Titel vorliegt und die ZV läuft. Deshalb soll ich die Akte nun abrechnen und schließen. Bin mir aber nicht sicher, ob ich dem streitigen Gericht etwas mitteilen muss.
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mücki
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#8

21.11.2018, 12:22

Wenn ihr euch bestellt habt, müsst ihr auch mitteilen, dass ihr den Mandanten nicht mehr vertretet.

Wenn zudem eine doppelte Geltendmachung vorliegt (anders kann ich mir grad nicht erklären, dass es auf der einen Seite ein streitiges Verfahren gibt, auf der anderen Seite bereits vollstreckt wird), müsst ihr natürlich die "Klage" auch zurücknehmen. Sämtliche Kosten fallen eurem Mandanten zur Last.
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#9

21.11.2018, 12:57

Ja eine Klage wurde von uns ja noch nicht gemacht. Mdt. hat nur GK gezahlt und wir haben die Abgabenachricht erhalten. In den nächsten Tagen werden wir dann ja zur Anspruchsbegründ. aufgefordert. Kann ich diese Frist dann einfach verstreichen lassen?
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mücki
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#10

21.11.2018, 13:05

Wenn ihr das Mahnverfahren betrieben habt, dann steht ihr auch als Bevollmächtigte drin und dann kannst du Frist nicht einfach verstreichen lassen, sondern musst, wie ich bereits geschrieben habe, die Klage zurücknehmen, weil sonst ggf. eine Doppeltitulierung erfolgt. Mit der Klagerücknahme erübrigt es sich dann auch, dem Gericht mitzuteilen dass ihr nicht (mehr) mandatiert seid.

Alternativ könnt ihr dem Gericht natürlich auch mitteilen, dass ihr nicht mehr mandatiert seid, die neuen Prozessbevollmächtigten benennen und die nehmen dann die Klage zurück. Das halte ich aber aus Kostengründen nicht gerade für die beste Variante.
Zuletzt geändert von mücki am 21.11.2018, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
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