Wir haben MB gestellt und Gegner hat Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 05.02.2014 kam die Abgabenachricht vom Mahngericht. Die Gerichtskosten haben wir daraufhin eingezahlt. Es erfolgte am 15.02.2014 eine Aufforderung zur Abgabe der Anspruchsbegründundung unter Fristsetzung zwei Wochen vom Streitgericht.
Es wurde unsererseits keine Anspruchsbegründung gefertigt, da der Schuldner Ratenzahlungen leisten wollte. Es gab regen Schriftverkehr mit dem Schuldner. Dann ist die Akte irgendwie auf dem Tisch meiner Chefin liegen geblieben. Nun habe ich sie auf dem Tisch.
Kann ich jetzt noch eine Anspruchsbegründung fertigen, oder ist die Frist versäumt?
Verjährung droht nicht, da die Forderung aus den Monaten September bis Dezember 2013 ist.
Würde mich über Eure hilfreichen Antworten freuen.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)