Seite 3 von 3

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.01.2018, 10:30
von ZVler
Ich muss mich mal reinhängen. wir haben den gleichen Fall wie oben - Anspruchsbegründung und dann Widerspruch zurückgenommen.

Allerdings hat die Klägerin das Mahnverfahren alleine betrieben, das heißt für uns nun dass wir die 1,3er Verfahrensgebühr und die 0,5er Verfahrensgebühr für den Antrag auf VB abrechnen oder ?

ich bin mir da nicht so sicher, voallem weil ich eine gesonderte Rechnung für das Mahnverfahren ja nicht stellen kann, weil wir nur für das streitige Verfahren mandatiert sind. Ich hätte nun die beiden oben genannten in eine Rechnung gepackt...

Mein chef möchte aber die 1,3 er abrechnen und die 0,5 Terminsgebühr.. Habs jetzt erstmal so wie er diktiert gemacht..

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.01.2018, 13:37
von icerose
ZVler hat geschrieben:wir die 1,3er Verfahrensgebühr und die 0,5er Verfahrensgebühr für den Antrag auf VB abrechnen oder ?

ich bin mir da nicht so sicher, voallem weil ich eine gesonderte Rechnung für das Mahnverfahren ja nicht stellen kann, weil wir nur für das streitige Verfahren mandatiert sind. Ich hätte nun die beiden oben genannten in eine Rechnung gepackt...
So ist es auch richtig.
Wie will dein Chef die TG denn begründen?

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 31.01.2018, 14:22
von ZVler
Ich weiß es nicht.. Vielleicht kam er auf das Trittbrett, dass ein VB einem VU gleichsteht und dachte dann an die Kosten eines VUs oder so anders kann ich mir es nicht erklären. Ich war mir noch unsicher, ihn zu verbessern und selbst vielleicht im Unrecht zu sein. Naja dann ziehe ich mir die AKte und fang den KFA ab. Danke dir;)!

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 04.03.2019, 14:21
von Jule69
ich muss das Thema auch mal aufgreifen. Antragsgegner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückgenommen, Sache wurde aber vorher schon an das Streitgericht abgegeben. Ich habe nunmehr den Erlass eines Vollstreckungsbescheides nach § 699 Abs. 1 Satz 3 ZPO beantragt.

Nun habe ich von der Rechtspflegerin die Auflage bekommen, für meinen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides ein entsprechendes Formular einzureichen, da das Gericht nicht am automatisiertem Verfahren teilnimmt. Ich habe dem Gericht bereits mitgeteilt, dass mir ein solches Formular nicht vorliegt und um Übersendung gebeten. Kam jetzt zurück ich möge mir doch bitte eins im Schreibwarenladen oder im Internet besorgen.

Problem ist nur es gibt nirgends eins. Ist ja durch die Reform alles abgeschafft worden. Ginge nur noch Barcode aber den kann ja das Gericht auch nicht einlesen.

Ich hab auch irgendwo mal gesehen, dass das Streitgericht den Vollstreckungsbescheid erlässt und dieser dann aussieht (formell) wie ein normales Urteil nur das halt drüber steht "Vollstreckungsbescheid".

Hat jemand eine Idee...

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 04.03.2019, 14:30
von paralegal6

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 17.05.2019, 10:25
von conocimiento
Moin.

Da ich in der SuFu nichts passendes gefunden habe, gebe ich hier einen Fall wieder, den ich gerade bearbeite. Die Situation sieht wie folgt aus:
  • Mandant hat selbst Antrag auf Erlass eines MB gestellt
  • Gegner hat Widerspruch eingelegt
  • Streitiges Verfahren eröffnet, Anspruchsbegründung gestellt
  • Gegner nimmt Widerspruch zurück
  • Wir wollen Antrag auf VB beantragen
Jetzt stellt sich bei uns die Frage, ob und welche Gebühren wir im VB geltend machen können.
Meines Erachtens nach wäre das eine 1,3 Verfahrensgebühr (VV 3100), 0,5 VB-Gebühr (3308), Post- und Telekommunikations-Pauschale sowie die MwSt. 0,65 von der VG muss ich anrechnen, also bekommen wir insgesamt bloß eine 1,15, wenn ich mich nicht irre.

Aus dem MB kann ja nichts angerechnet werden, weil die Mandanten diesen selbst beantragt werden.
Ist das so richtig?

Danke im Voraus. :thx

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 17.05.2019, 10:28
von Pepples
conocimiento hat geschrieben:
17.05.2019, 10:25
Moin.

Da ich in der SuFu nichts passendes gefunden habe, gebe ich hier einen Fall wieder, den ich gerade bearbeite. Die Situation sieht wie folgt aus:
  • Mandant hat selbst Antrag auf Erlass eines MB gestellt
  • Gegner hat Widerspruch eingelegt
  • Streitiges Verfahren eröffnet, Anspruchsbegründung gestellt
  • Gegner nimmt Widerspruch zurück
  • Wir wollen Antrag auf VB beantragen
Jetzt stellt sich bei uns die Frage, ob und welche Gebühren wir im VB geltend machen können.
Meines Erachtens nach wäre das eine 1,3 Verfahrensgebühr (VV 3100), 0,5 VB-Gebühr (3308), Post- und Telekommunikations-Pauschale sowie die MwSt. 0,65 von der VG muss ich anrechnen, also bekommen wir insgesamt bloß eine 1,15, wenn ich mich nicht irre.

Aus dem MB kann ja nichts angerechnet werden, weil die Mandanten diesen selbst beantragt werden.
Ist das so richtig?

Danke im Voraus. :thx
Im VB-Antrag selber wird nur die Gebühr dafür eingetragen. Der Rest läuft über das Kostenfestsetzungsverfahren. Das sind Kosten des Streitverfahrens, nicht des Mahnverfahrens.

Re: Vollstreckungsbescheid nach Rücknahme Widerspruch

Verfasst: 17.05.2019, 10:31
von conocimiento
Pepples hat geschrieben:
17.05.2019, 10:28
Im VB-Antrag selber wird nur die Gebühr dafür eingetragen. Der Rest läuft über das Kostenfestsetzungsverfahren. Das sind Kosten des Streitverfahrens, nicht des Mahnverfahrens.
Erst einmal danke für die schnelle Antwort. Der nächste Schritt ist jetzt also, den VB mit den VB Kosten zu beantragen und was das streitige Verfahren anbelangt einen KFA stellen? Ist ja doch einfacher, als gedacht.