Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen

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supibaerchi
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#1

28.08.2014, 15:33

Liebe Alle,

ich hatte so einen Fall noch nicht, deshalb kurze Nachfrage:

Wir hatten den Auftrag einen MB zu beantragen. Ich hab das tatsächlich auch am gleichen Tag geschafft. Wir beantragen aber nicht per EGVP, sondern ganz altmodisch - per Post :oops:

Drei Tage später teilt Mandant mit, dass ein Großteil der Forderung am Tag davor beglichen wurde. Meine Kollegin teilt das natürlich dem Gericht so mit. Zwei Wochen später flattert eine Monierung ins Haus. Weil vor Anhängigkeit der Sache gezahlt wurde, soll Antrag in dieser Höhe zurückgenommen werden. Also nehmen wir in der Höhe auch zurück und beantragen aber ausdrücklich, dass die Kosten dem Antragsgegner auch für diesen Betrag auferlegt werden.

Heute nun kommt der VB über die Restsumme. Bezüglich der Kosten steht dann nur die Bemerkung: Da der Antragsteller wegen der Forderung von xxx € den Antrag zurückgenommen hat, trägt er die Kosten. :shock:

Dass die Post so lange braucht, dafür kann der Mandant doch nichts. Der Schuldner hat doch schließlich Anlass zur Anrufung des Gerichts gegeben, indem er nicht pünktlich gezahlt hat.

Mandant will das jetzt natürlich nicht einsehen und Rechtsmittel einlegen. Ich bin aber der Meinung, ein RM für den Antragsteller ist nicht gegeben, oder wie seht ihr das????
Wahrscheinlich müsste er diese Kosten als Schadensersatz einklagen - meine Meinung :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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Tine Dea
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#2

28.08.2014, 17:29

Ich werde aus deinen Ausführungen nicht ganz schlau.

Ihr hattet den Auftrag, MB zu beantragen. Das hast du auch noch an dem Tag der Auftragserteilung gemacht und den MB-Antrag auf den Weg gebracht.

Wann genau hat denn jetzt der Schuldner gezahlt? Am Tag vor Auftragserteilung oder in der Zeit, in der der MB auf dem Postweg war? Das ist nämlich ein entscheidender Punkt!
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supibaerchi
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#3

29.08.2014, 08:59

Er hat gezahlt, während der Antrag auf dem Postweg war.

Auftragserteilung und Beantragung (01.01.), Zahlung Schuldner (02.01.), Anhängigkeit bei Gericht (03.01.) - die Daten stimmen natürlich nicht, ist nur zur Verdeutlichung
Liebe Grüße
Bärchi
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#4

29.08.2014, 09:06

Welches Rechtsmittel es da jetzt gibt, weiß ich leider auf Anhieb auch nicht, aber ich hätte den Antrag auch nicht zurückgenommen, sondern nur die Zahlung in der geleisteten Höhe abziehen lassen - die Antragstellung war doch auf Grund des Verzuges gerechtfertigt! Ich fürchte, bei Antragsrücknahme bleibt ihr tatsächlich auf den Kosten sitzen.
Grüße - sansibar
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#5

29.08.2014, 09:12

Aber da es noch nicht anhängig war, konnte ich ja nicht für erledigt erklären und musste zurücknehmen :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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Frau Cindy
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#6

29.08.2014, 09:15

Meiner Meinung nach hätten die Zahlungen erst beim Antrag auf VB berücksichtigt werden müssen, da der MB ja korrekt beantragt worden ist.

Ob es als Antragsteller ein Rechtsmittel gibt, weiß ich nicht, allerdings hat das Gericht ja auch nichts falsch gemacht. :ka
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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#7

29.08.2014, 09:50

Ich muss mich Frau Cindy anschließen. Der Schuldner befand sich mit der kompletten Zahlung in Verzug und dein MB-Antrag war in der von dir ausgebrachten Höhe auch vollkommen gerechtfertigt. Die Zahlungen hätten dann eben im VB-Antrag angegeben werden müssen. Insofern war die Antragsrücknahme - Anhängigkeit hin oder her - nicht unbedingt clever. Ein Kostenbeschluss kann im Übrigen, wenn ich mich recht entsinne, nicht isoliert angefochten werden, sondern nur, wenn die Entscheidung in der Hauptsache angefochten wird, wofür euch das Rechtschutzbedürfnis fehlen dürfte...
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#8

29.08.2014, 10:01

Ich hätte dann aber sicher beim Antrag des VB Probleme bekommen. Das Datum der Zahlung muss ich ja angeben. Wenn dieses Datum dann vor Erlass des VB liegt, kriege ich den doch auch nicht so durch.

Ist jetzt natürlich müßig, darüber zu spekulieren, was wäre wenn, aber ich denke prozessual war es richtig.

Wenn ich Klage einreiche auf Räumung und der Schuldner gibt einen Tag später (noch vor Anhängigkeit der Klage bei Gericht) freiwillig den Schlüssel ab muss ich auch zurücknehmen und kann nicht in der HAuptsache für erledigt erklären. Denn eine Hauptsache gibt es dann nicht mehr. Diesen Fall hatten wir schon öfter. In diesen Fällen hat das mit den Kosten aber immer geklappt. Diese wurden dann den Beklagten auferlegt. Na nun ist`s eh egal und zu spät. Aber trotzdem Danke
Liebe Grüße
Bärchi
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#9

29.08.2014, 10:07

Spekulieren ist natürlich blöd, allerdings wäre es wohl aufgrund der Zahlung zu einem Widerspruch gekommen und im streitigen Verfahren hätte dann Erledigung erklärt werden können. Bislang hatte ich allerdings auch keine Probleme damit, Zahlungen im VB anzugeben, die nach Antrag auf MB eingegangen sind. Dafür ist das Feld im VB-Antrag doch vorgesehen.
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#10

29.08.2014, 10:20

Ja, nach dem Antrag. In diesem Fall wäre es doch aber eigentlich vor dem Antrag. Denn bei Gericht gilt doch das Datum, an dem der Antrag dort eingeht.
Liebe Grüße
Bärchi
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