Schuldner zahlt vor Anhängigkeit - Kosten soll AS tragen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich befürchte Dir bleibt nichts anderes übrig, als wegen der noch offenen Kosten den Schuldner aufzufordern und ggf. ein weiteres Verfahren zu führen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Hallo Goali,
ja, so hab ich mir das auch gedacht. Das Aufforderungsschreiben an den Schuldner ist auch schon raus. Mal sehen, ob`s was bringt.
ja, so hab ich mir das auch gedacht. Das Aufforderungsschreiben an den Schuldner ist auch schon raus. Mal sehen, ob`s was bringt.
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi