Vorsteuerabzugsberechtigung im Mahnbescheidfalsch angegeben

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Fizzle89
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#1

27.08.2014, 10:11

Hallo zusammen,

ich bin nicht so fit im Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung, deshalb meine Frage:

Ich habe einen MB beantragt, aber vergessen anzuklicken dass der Mdt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Kann ich das noch berichtigen lassen auch wenn die GK-Rechnung schon gekommen ist?

Vielen Dank schon mal

:wink2
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Anahid
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#2

27.08.2014, 12:33

Ja, kannst Du. Beim Antrag auf VB gibt es bei Nr. 15 ein Kästchen, das Du ankreuzen kannst "Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt."
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Fizzle89
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#3

27.08.2014, 16:12

Ahhh!! Auper dankeschöööööön :D :D :D
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