Hallo zusammen,
ich bin nicht so fit im Mahnverfahren und der Zwangsvollstreckung, deshalb meine Frage:
Ich habe einen MB beantragt, aber vergessen anzuklicken dass der Mdt nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Kann ich das noch berichtigen lassen auch wenn die GK-Rechnung schon gekommen ist?
Vielen Dank schon mal
Vorsteuerabzugsberechtigung im Mahnbescheidfalsch angegeben
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, kannst Du. Beim Antrag auf VB gibt es bei Nr. 15 ein Kästchen, das Du ankreuzen kannst "Der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt."
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.