Hilfe: PfÜB bei Ex-Frau

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happykitcat
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#1

03.04.2006, 15:38

Hi to all,

so wir haben jetzt ein kleineres Problem hier bei uns im Büro. Bei einem Schuldner versuchen wir nun schon seit mehreren Monaten unsere RA-Kosten und die Forderung unserer Mdtin einzuholen. Nun hat sich dessen Ex-Frau bei unserer Mandantin gemeldet und mitgeteilt, dass sie ihrem Mann noch Geld schuldet und sie aber nicht an ihn leisten möchte. Darum sind wir jetzt auf die Idee gekommen, dass wir sie als Drittschuldnerin in die Pfändung nehmen und sie an uns zahlt und somit wäre sie einen Teil ihrer Schulden gegenüber ihrem Ex-Mann los.

Die Frage stellt sich nun für uns, wie genau muss der PfÜB sein. Wir wissen nämlich nicht, um was für Schulden/Ansprüche es sich dabei handelt.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#2

03.04.2006, 15:45

Das müßtest Ihr dann aber schon wissen. Ansonsten kannst du ja keine hinreichend genaue Pfändung machen. Wenn du den PÜ überhaupt erlassen bekommst, wird ihn evtl. ein findiger RA der DSin nachher um die Ohren hauen. Und die wird dann ganz und gar nicht froh mit Euch sein, wenn sie merkt, daß sie nicht mit befreiender Wirkung an Euch geleistet hat :wink:

Ruf' sie doch mal an, welchen Rechtsgrund die Forderung hat.
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#3

03.04.2006, 15:54

Hi,

da wird sich wohl unsere Mdtin noch mal mit der Dame auseinandersetzen. Die Frau ist schon froh, wenn sie das Geld nur nicht an ihren Ex zahlen muss.

:thx für die Antwort, aber ich hatte mir sowas schon gedacht.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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#4

06.04.2006, 13:11

So jetzt geht es in dem Fall weiter:

Hier nun noch ein paar weitere Infos.

Der Ehemann hat im Scheidungsverfahren gegen sie Zahlungsansprüche (keine Unterhaltsansprüche) geltend gemacht, die aber noch nicht tituliert sind. Jetzt stellt sich für uns die Frage, wie können wir bereits jetzt pfänden? Die Forderung ist ja bedingt.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Kathy
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#5

06.04.2006, 13:16

Gegen Sicherheitsleistung??????
MfG Kathy

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Andreas

#6

06.04.2006, 13:18

Eure Mandantin hat doch mit dem Rechtsstreit Drittschuldnerin zu deren Ehemann nichts zu tun. Wenn die angeblichen Ansprüche des Ehemannes jetzt schon bestehen, was sich noch zeigen wird, könnt Ihr auch jetzt pfänden.

Bestünden die Ansprüche nicht bereits jetzt schon, hätte der Schuldner = Ehemann der DSin ja auch keine Klage erheben können. Eine Klage macht vorliegend ja nur Sinn, wenn sie über bereits bestehende Ansprüche erhoben wird.
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#7

06.04.2006, 13:20

Ok, ich halt mich da raus

:bahnhof
MfG Kathy

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Andreas

#8

06.04.2006, 13:21

Ach so, was heißt bedingt - inwiefern ?
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#9

06.04.2006, 13:21

Unsere Titel sind alle schon rechtskräftig, aber der Ehemann, gegen den wir vollstrecken wollen und der seit einem Jahr nicht zahlt, weil er angeblich nicht kann, hat noch Zahlungsansprüche gegen seine Frau und die würde uns liebend gerne das Geld per PfÜB zukommen lassen. Problem, ihr Rechtsstreit (Scheidungsverfahren) ist noch nicht zu Ende, somit hat der Mann auch noch kein rechtskräftiges Urteil gegen seine Frau, so dass wir das Urteil als Forderung gegen den Drittschuldner sehen könnten.

Liebe Grüße aus Berlin

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#10

06.04.2006, 13:25

Das sehe ich allerdings genauso wie Andreas...Auch wenn das Verfahren läuft kann es kein Problem sein, die Exfrau bereits als Drittschuldnerin einzusetzen, aber auf die genaue Bezeichnung des Anspruches achten.

Eigentlich ist es ein Glücksfall, dass die Exfrau so zuvorkommend zu euch ist...hat man selten...Also raus mit dem Pfüb am besten noch mit vorläufigen Zahlungsverbot, da eventuell davon auszugehen ist, dass Ihr nicht die einzigen Gläubiger seit, die die Exfrau informiert hat.
frisch, fromm, fröhlich, frei ans Werk :engel2
Liebe Grüße aus München
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