Hallo,
hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, habe zwei Fragen bei folgender Sache:
Wir stellen Mahnbescheidsantrag gegen drei Personen (Eigentümergemeinschaft - also Gesamtschuldner). Wenn nur EINER der Personen dem MB widerspricht, reicht das dann aus, um das gesamte Verfahren - das sich ja gegen alle 3 Antragsgegner richtet - in das streitige VErfahren zu bringen? Außerdem: Ist fällt ja - unabhängig von Anzahl der AS und AG nur EINMAL eine halbe Gerichtsgebühr an, oder?
Vielen Dank im Voraus !
Mahnverfahren meherer AG
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 288
- Registriert: 27.07.2013, 15:07
- Beruf: RA-Fachangestellte
Ich würde sagen ihr bekommt dann gegen diejenigen die keinen Widerspruch eingelegt haben jeweils einen MB bzw. VB. Gegen denjenigen der Widerspruch eingelegt hat, müsstet/könntet ihr dann das streitige Verfahren führen.
Gerichtsgebühren fallen m. E. nur einmal an.
Gerichtsgebühren fallen m. E. nur einmal an.
Sorry für OT, aber: Piwi ist wohl schon im FußballfieberPiwi12 hat geschrieben:Algeria
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 12
- Registriert: 28.05.2014, 11:13
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
theoretisch muss einer im Zweifel alles zahlen (Gesamtschuldner) von daher wäre das streitige Verfahren - wenn einer widerspricht - nicht unbedingt notwendig. Hauptsache, der eine zahlt dann ....
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 05.11.2013, 15:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Köln - NRW
Das war ich definitiv... nein hab mich verschrieben...tiko73 hat geschrieben:Sorry für OT, aber: Piwi ist wohl schon im FußballfieberPiwi12 hat geschrieben:Algeria
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.
- Christopher Robin -
- Christopher Robin -