Zustellung MB durch GV unzulässig?
Verfasst: 17.06.2014, 08:09
Guten Morgen!
Wir haben hier eine Sache, dort haben wir einen MB beantragt, der von Amts wegen zugestellt werden sollte. Das Gericht teilte mit, dass der Adressat unter der Anschrift nicht zu ermitteln sei. Der für den Ort zuständige GV kennt die Antragsgegnerin und weiß, dass diese dort wohnt, aber ihr BK-Schild ständig abmacht, um Zustellungen zu vermeiden. So nach einem Telefonat mit dem Gericht wurde meiner Kollegin mitgeteilt, wir sollen einfach formlos beantragen den MB über den GV zustellen zu lassen. Überraschender Weise kam jetzt der Hinweis des Gerichts, dass eine Zustellung des Mahnbescheides über den Gerichtsvollzieher unzulässig sei.
Ist das so? Ich dachte immer das geht, oder liege ich jetzt komplett falsch. Und wie können wir den MB sonst zustellen lassen? Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Liebe Grüße
Sego
Wir haben hier eine Sache, dort haben wir einen MB beantragt, der von Amts wegen zugestellt werden sollte. Das Gericht teilte mit, dass der Adressat unter der Anschrift nicht zu ermitteln sei. Der für den Ort zuständige GV kennt die Antragsgegnerin und weiß, dass diese dort wohnt, aber ihr BK-Schild ständig abmacht, um Zustellungen zu vermeiden. So nach einem Telefonat mit dem Gericht wurde meiner Kollegin mitgeteilt, wir sollen einfach formlos beantragen den MB über den GV zustellen zu lassen. Überraschender Weise kam jetzt der Hinweis des Gerichts, dass eine Zustellung des Mahnbescheides über den Gerichtsvollzieher unzulässig sei.
Ist das so? Ich dachte immer das geht, oder liege ich jetzt komplett falsch. Und wie können wir den MB sonst zustellen lassen? Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Liebe Grüße
Sego