Mahnbescheid - Schuldner unbekannt verzogen

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BBTB
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#1

02.06.2014, 14:46

Ein Mandant hat unsere Rechnung nicht gezahlt. Bevor ich in der Sache nun den Mahnbescheid fertigen wollte, habe ich ihn daher angeschrieben und eine letzte Zahlungsfrist gesetzt. Das Schreiben kam zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Wir haben eine EMA-Auskunft eingeholt, welche aber nur besagt: "Verzogen nach: unbekannt".

Mein Chef will nun gerne Mahnbescheid beantragen mit öffentlicher Zustellung. Wie kann ich das denn in dem Mahnbescheidsantrag unterbringen? Oder muss ich einfach den Antrag mit einem gesonderten Schreiben und einer Kopie der EMA-Auskunft beifügen?
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Pepples
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#2

02.06.2014, 14:48

Öffentliche Zustellung im Mahnverfahren geht m.E. nicht. Da müsst ihr dann schon klagen.
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Elfeo
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#3

02.06.2014, 14:50

Richtig, ist unzulässig: § 688 Abs. 2 Nr. 3 ZPO
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BBTB
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#4

03.06.2014, 09:53

Danke für diesen Hinweis :)
Piwi12
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#5

03.06.2014, 11:06

Stimme den anderen absolut zu. Ein Mahnbescheid ist in diesem Fall nicht zulässig. Eine Klage kann immer öffentlich zugestellt werden.

Dies muss dann lediglich im Antrag mit drin stehen. :smile:
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- Christopher Robin -
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