Ein Mandant hat unsere Rechnung nicht gezahlt. Bevor ich in der Sache nun den Mahnbescheid fertigen wollte, habe ich ihn daher angeschrieben und eine letzte Zahlungsfrist gesetzt. Das Schreiben kam zurück mit dem Vermerk "unbekannt verzogen". Wir haben eine EMA-Auskunft eingeholt, welche aber nur besagt: "Verzogen nach: unbekannt".
Mein Chef will nun gerne Mahnbescheid beantragen mit öffentlicher Zustellung. Wie kann ich das denn in dem Mahnbescheidsantrag unterbringen? Oder muss ich einfach den Antrag mit einem gesonderten Schreiben und einer Kopie der EMA-Auskunft beifügen?
Mahnbescheid - Schuldner unbekannt verzogen
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Öffentliche Zustellung im Mahnverfahren geht m.E. nicht. Da müsst ihr dann schon klagen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 205
- Registriert: 05.11.2013, 15:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Köln - NRW
Stimme den anderen absolut zu. Ein Mahnbescheid ist in diesem Fall nicht zulässig. Eine Klage kann immer öffentlich zugestellt werden.
Dies muss dann lediglich im Antrag mit drin stehen.
Dies muss dann lediglich im Antrag mit drin stehen.
You're braver than you believe, stronger than you seem and smarter than you think.
- Christopher Robin -
- Christopher Robin -