Sicherungshypothek o. Zwangsversteigerung?

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Baptistine
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#1

19.05.2014, 15:51

Hallo ihr fleißigen :)

Habe hier einen Fall bekommen, wobei ich mir nicht sicher bin, was sich vom oben genannten mehr lohnt.

Es wurde die ZV beim Schuldner betrieben und lt. Protokoll war es erfolglos, Abgabe der VA statt fand. Eine Woche später rief die RAin des Schuldners an und teilte mit, dass der Schuldner vergessen hat, dass er Eigentümer eines Hauses ist (dies wurde damals auf ihn umgeschrieben).

Jetzt die Frage, ist es besser direkt die Zwangsversteigerung einzuleiten oder eine Sicherungshypothek auf das Haus zu legen? Die Gefahr droht, dass der Schuldner in die Insolvenz geht. Wenn die Sicherungshypothek auch nach der Insolvenz noch bestehen bleibt, würde uns eine SH auch genügen.

Die SIcherungshypothek sichert mir doch einen Rang oder? Ich kenne mich leider nicht aus in dem Bereich, aber kann man nicht auch beides machen? :D

:thx schonmal vorab
193
Jupp03/11

#2

19.05.2014, 16:01

Sicherungshypothek, sobald GB-Auszug vorliegt.
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Baptistine
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#3

19.05.2014, 16:15

Danke erstmal für die schnell Antwort :-)

Also bleibt die Sicherungshypothek auch nach den 6 Jahren bestehen? Die "Angst" ist, dass nach 6 Jahren Verbraucherinsolvenz auch meine Sicherungshypothek wegfällt und dann habe ich meine Forderung nicht gesichert und ich stehe micht nichts da.

Dann war die Überlegung, dass ich halt die ZV beantrage, auch wenns länger dauert, aber somit hätte ich meine Forderung gesichert :S
193
Jupp03/11

#4

19.05.2014, 16:20

Erstmal GB-Auszug, um festzustellen, welche Belastungen schon drauf sind. Wenn du den hast, meldest dich wieder.
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#5

19.05.2014, 16:31

Das werde ich so schnell nicht schaffen, der RA ist nicht im Büro, brauch aber heute noch eine Lösung :roll:
:(

Habe zwischenzeitig gelesen, dass die Sicherungshyp. auch nach den 6 Jahren bestehen bleibt. Es geht nur darum, ob man am Ende der Insolvenz seine Forderung noch gesichert hat oder nicht. Wir wollen ja nicht mit leeren Händen darstehen. Sollte diese Sicherung wegfallen, dann würden wir die Zwangsversteigerung einleiten.

Die Sicherungshyp. ist ja auhch akzessorisch und ist von der Forderung abhängig. Wenn die dann nach der Insolvenz erlischt, dann auch die Sicherungshyp., oder verstehe ich das falsch? ^^
193
Jupp03/11

#6

19.05.2014, 16:45

Die Sicherungshypothek hat auch nach der Insolvenz Bestand.
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Baptistine
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#7

19.05.2014, 16:56

Ok super, vielen Danke =)
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aculita
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#8

20.05.2014, 13:04

Jupp03/11 hat geschrieben:Die Sicherungshypothek hat auch nach der Insolvenz Bestand.
Ist ja seltsam.
Die Insolvenzforderung ist mit Erteilung der RSB weg, aber die Hypothek besteht noch? Warum?
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Jupp03/11

#9

20.05.2014, 13:35

aculita hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:Die Sicherungshypothek hat auch nach der Insolvenz Bestand.
Ist ja seltsam.
Die Insolvenzforderung ist mit Erteilung der RSB weg, aber die Hypothek besteht noch? Warum?
Das dingliche Recht bleibt bestehen, § 301 Abs. 2 InsO.
aculita
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#10

20.05.2014, 13:46

Danke Jupp!
Aber da meine Forderung weg ist, kann ich dann mit der Sicherungshypothek überhaupt noch etwas anfangen? Oder ist meine Forderung gar nicht weg? :kopfkratz
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