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Anspruchsbegründung nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 15.05.2014, 15:07
von mini-me
Hallo,

ich habe gegen einen Schuldner Mahnbescheid beantragt. Dieser hat nach Zustellung die Hauptforderung gezahlt (wurde auch so auf der Überweisung bezeichnet) und Widerspruch eingelegt. Ich möchte nun das Verfahren wegen der außergerichtlichen Mahnkosten und natürlich der Kosten des Verfahrens fortsetzen.

Wie würden da meine Anträge aussehen? Habe folgende Idee:

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die außergerichtlichen Kosten in Höhe von .... zu bezahlen.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Da müßten ja auch die Kosten des Mahnverfahrens, die vom Wert ja höher sind, mit drin sein oder?

rOy

Re: Anspruchsbegründung nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 15.05.2014, 15:33
von Liesel
Würde ich auch so machen und den Zinsanspruch aus der HF sowie den vorgerichtlichen Anwaltskosten noch mit einklagen.

Re: Anspruchsbegründung nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 23.05.2014, 08:45
von Inkasso-Tante
Ich stimme Liesel zu.
So machen wir das in solchen Fällen auch.

Re: Anspruchsbegründung nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 09.09.2014, 13:15
von FreddyB
Hallo an Alle, ich bin nach der Baby-Pause wieder zurück und brauche Hilfe.

31.07.2014 außergerichtliches Aufforderungsschreiben
13.08.2014 MB-Antrag an Gericht
14.08.2014 MB-Eingang bei Gericht
15.08.2014 Eingang der Zahlung bei Mandant (lediglich Hauptforderung, ohne Zinsen und RA-Gebühren), wurde aber wegen Urlaub erst am 28.08.2014 gesehen
20.08.2014 Zustellung MB bei Gegenseite
27.08.2014 Eingang Widerspruch bei Gericht

Wie geh ich jetzt vor. Ich würde sagen, dass hier wegen der Nebenforderungen Anspruchsbegründung eingereicht werden muss. Welche §§ liegen hier vor?

Liebe Grüße Babsi

Re: Anspruchsbegründung nach Zahlung der Hauptforderung

Verfasst: 09.09.2014, 13:17
von Liesel
Und weiter? :mrgreen: