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Verfasst: 27.06.2007, 08:18
von samara
Welche Kosten entstehen für den MB genau? 1,3 GG oder muss man die Hälfte abziehen? Hab so was auch noch nie gemacht.

Verfasst: 27.06.2007, 16:09
von icerose
ja, ist der Anwalt - in diesem Fall - . Das witzige ist, dass ich nach diesem interessanten Thema auch einen solchen MB machen muss. Also war es super, noch mal drüber zu reden.

Verfasst: 27.06.2007, 16:13
von icerose
@ curry:
1000 Dank, das wusste ich noch nicht. Werde ich gleich umsetzen.

Verfasst: 27.06.2007, 17:07
von stein
@samara schrieb:
Welche Kosten entstehen für den MB genau? 1,3 GG oder muss man die Hälfte abziehen? Hab so was auch noch nie gemacht.


Nee, die Geschäftsgebühr hast du doch sicherlich - hoffentlich - schon im Aufforderungsschreiben geltend gemacht ?

Für den MB gibt es normalerweise :

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
abzüglich halbe GG (ohne Auslagen und ohne MwSt)
Post- und Telekommunikationsentgelde Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme
19% MwSt. Nr. 7008

Im MB mußt du oben bei Hauptforderung den Betrag eintragen, der geschuldet wird.

Bei Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren (muss man schreiben: € ....(Betrag) und dann: Minderungsbetrag 3305

Bei der Berechnung des € Betrages darf man nur die "nackte" GG nehmen. Also ohne MwSt. und ohne Auslagen.

Bei IV.
Andere Nebenforderungen muss man schreiben:

Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG

hier schreibst du die volle entstandene GG plus Auslagen und MwSt. rein.

Ich hoffe, ich konnte helfen und habe deine Frage richtig verstanden.

Verfasst: 27.06.2007, 17:10
von stein
wayona hat geschrieben:was du noch beachten muß bzgl. der kosten, die für den mahnbescheid entstehen: nur nettogebühren hierfür ansetzen!
Aber, wenn der Anwalt den Mdt. zuerst einmal vertreten hat z.B. in einer Beratungssache, dann schreibt er dem Mdt. doch eine Rechnung in der die MwSt. auch mit drin steht, also muss ich doch die volle GG plus Auslagen plus MwSt. auch im MB unter
IV. Andere Nebenforderungen schreiben.
Also ich meine, da kommt doch genau die Summe rein, die auch die Summe der Rechnung an den Mdt. war.

Verfasst: 27.06.2007, 17:14
von Gast
Also, wenn wir gegen nen Ma. nen MB machen schreib ich auf der ersten seite immer nur den AntragsGEGNER hin, mehr nicht. unter PB dann den Anwalt. Nicht bei Antragsteller. Funktioniert immer und wurde vom AG Mayen (machen automatisiertes MV) noch nie beanstandet und hat immer geklappt!

Verfasst: 27.06.2007, 18:41
von stein
Liege ich mit dem, was ich vor Melanie82 geschrieben habe, richtig ?

Verfasst: 27.06.2007, 18:48
von Autotextkönigin
wir machen das genauso wie Melanie82 - nur Antragsgegner rein, hat noch nie eine Beanstandung gegeben.

Verfasst: 28.06.2007, 12:37
von icerose
Ich hab da auch noch eine Frage:
Bei zwei Antragsgegnern mit verschiedenen Gerichtsständen gebe ich welches Gericht als das für´s Klageverfahren zuständige an???
Danke vorab.

Verfasst: 28.06.2007, 12:42
von StineP
Darfst du dann wählen...