MB gegen eigenen Mandanten - bräuchte mal Hilfe

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KatharinaW
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#1

26.06.2007, 11:51

So einen Fall hatte ich noch nich gehabt, wo wir als Kanzlei einen MB gegen unseren Mandanten stellen müssen. Daher hab ich mal eine kleine Fragen und hoffe ihr könnt mir dabei weiterhelfen.

In welche Zeilen muss den die Kanzlei als Antragssteller eingetragen
werden ??? Müssen die RAe als Antragssteller in Spalte 1 und 2
aufgelistet werden? Ich seh hier leidernicht durch :-(
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Taddy
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#2

26.06.2007, 11:52

Meinst Du für das automatisierte Mahnverfahren? Dann wäre es auf der Seite 2, Zeile 46.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
mellimaus
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#3

26.06.2007, 11:53

Nee, die trägste nur auf der zweiten Seite ein - Prozeßbevollmächtigte oder so steht da. so machen wir das immer. Noch mehr fragen ;-)
Marilyn82

#4

26.06.2007, 12:07

Natürlich muss die Kanzlei uach als Antragsteller eingetragen werden. Wie soll das denn sonst funktionieren? Ging jetzt nicht an Dich Katharina...

Hab immer den betreffenden Anwalt in Spalte 1 eingetragen und nie ne Monierung bekommen!
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luccimaus
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#5

26.06.2007, 12:10

Ich würde mich Marilyn82 anschließen.
WIr mussten soviele MB´s gegen die eigenen MAndanten stellen. Haben deswegen auch keine Monierung erhalten.
Die Kanzlei ist ja Antragsteller und der Mandant in dem Fall der Gegner.
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Silke76
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#6

26.06.2007, 12:12

Es ist beides möglich.

Wir tragen uns hier auch nur auf der zweiten Seite unten als Prozessbevollmächtigte ein. Das reicht völlig aus.
Gruss Silke76
Bärchen

#7

26.06.2007, 12:14

In der Schule damals habe ich das auch so gerlernt, dass man die Kanzlei als Antragsteller und als Prozessbevollmächtigte einträgt. Allerdings haben wir in der Schule gelernt, dass man dann die Privatanschriften der Anwälte einträgt. Das mache ich aber nicht, da den Schuldnern die Privatanschrift nichts angeht
Marilyn82

#8

26.06.2007, 12:21

Find ich persönlich nicht schön, keinen Antragsteller einzutragen. Von daher Spalte 1 als Antragsteller, Zeile 46 Prozessbevollmächtigte. Aber ist wohl Geschmackssache :-)
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luccimaus
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#9

26.06.2007, 12:21

Wie bitte? Die Privatanschrift vom Anwalt eintragen??? Habe ich ja noch nie gehört.
Die sind ja in der Kanzlei dienstansässig. Daher wird auch die Kanzlei eingetragen.
Bei Bevollmächtigte trägst die Nummer ein, die ihr vom Mahngericht erhalten habt.
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mellimaus
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#10

26.06.2007, 12:23

@ Marylin
Also ich habs auch so in der Schule gelernt, dass man, wenn die Anwälte Antragsteller sind, die nur auf der 2. Seite einträgt, gab bis heute nie eine Monierung und ich glaub, dass steht auch so bzw. stand zu Ausbildungszeiten auf dem Hinweis zum Ausfüllen

Aber wie gesagt, wenn beides geht, is es ja egal wie mans macht...
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