MB gegen eigenen Mandanten - bräuchte mal Hilfe
- Taddy
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Ich habe, wenn wir diesen Fall hatten, uns auch immer als Antragsteller eingesetzt. Aber da hab ich dann einen netten Anruf vom Gericht bekommen. Mir wurde dann in epischer Breite erklärt, dass es so nicht geht und der Anwalt, der einen Anspruch gegen den eigenen Mandanten hat, nur in Zeile 46 einzutragen ist.
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.
Abraham Lincoln (1809-65)
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Danke für eure zahlreichen Antworten
Werde nun ganz beruhigt den MB ausfüllen.
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Ich schließe mich luccimaus an. Ich kenne es auch nur so
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Hallo zusammen.
Empfänger des Geldes ist die Kanzlei, also ist die Kanzlei auch der Antragsteller.
Mach wie willst Du.
Viel Spaß noch.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Curry
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Ich wollte hier nur noch mal anmerken, dass es ganz wichtig ist, die eigene Kanzlei noch als Prozessbevollmächtigte anzugeben, da man sonst nämlich die RA-Kosten für dieses Verfahren nicht erstattet bekommt.
Ich trage deshalb immer beides ein, Antragsteller und Prozessbevollmächtigter.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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So habe ich es heute auch gemacht. Habe beide Spalten ausgefüllt
- stein
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Sorry, Frage:wayona hat geschrieben:was du noch beachten muß bzgl. der kosten, die für den mahnbescheid entstehen: nur nettogebühren hierfür ansetzen!
wieso Nettobeträge ?
(lerne noch - wieder)
Und wenn ich einen MB gegen die eigene Mdtschaft mache, wie funktioniert das dann mit der GG und der Minderung ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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weil der Mandant (in diesem Fall der Anwalt selbst) vorsteuerabzugberechtigt ist und daher keine Ust geltend machen kann. Glaub ich...
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!