MB gegen eigenen Mandanten - bräuchte mal Hilfe

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#31

28.06.2007, 13:20

Lieg ich jetzt falsch, aber zuständig ist doch im der Gerichtsstand des Antragsstellers, oder?
StineP

#32

28.06.2007, 13:22

Im MAhnverfahren meinst du jetzt? Ja!
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#33

28.06.2007, 13:27

nochmal danke für die promte Beantwortung einer ziemlich dämlichen Frage.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#35

28.06.2007, 13:46

Da wird mir sicher noch etwas einfallen. Danke, liebe Grüße von icerose :?:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#36

28.06.2007, 23:11

butterflybabe hat geschrieben:Lieg ich jetzt falsch, aber zuständig ist doch im der Gerichtsstand des Antragsstellers, oder?
Der Mahnbescheid geht an das Gericht des Antragstellers.
Erhebt der Schuldner Widerspruch, geht´s dann weiter beim Gericht des Schuldners.
Das Gericht des Schuldners mußt du unter Ziffer 45 eintragen.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Antworten