MB gegen eigenen Mandanten - bräuchte mal Hilfe

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#21

27.06.2007, 08:18

Welche Kosten entstehen für den MB genau? 1,3 GG oder muss man die Hälfte abziehen? Hab so was auch noch nie gemacht.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#22

27.06.2007, 16:09

ja, ist der Anwalt - in diesem Fall - . Das witzige ist, dass ich nach diesem interessanten Thema auch einen solchen MB machen muss. Also war es super, noch mal drüber zu reden.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#23

27.06.2007, 16:13

@ curry:
1000 Dank, das wusste ich noch nicht. Werde ich gleich umsetzen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#24

27.06.2007, 17:07

@samara schrieb:
Welche Kosten entstehen für den MB genau? 1,3 GG oder muss man die Hälfte abziehen? Hab so was auch noch nie gemacht.


Nee, die Geschäftsgebühr hast du doch sicherlich - hoffentlich - schon im Aufforderungsschreiben geltend gemacht ?

Für den MB gibt es normalerweise :

1,0 Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG
abzüglich halbe GG (ohne Auslagen und ohne MwSt)
Post- und Telekommunikationsentgelde Nr. 7002 VV RVG
Zwischensumme
19% MwSt. Nr. 7008

Im MB mußt du oben bei Hauptforderung den Betrag eintragen, der geschuldet wird.

Bei Auslagen des Antragstellers für dieses Verfahren (muss man schreiben: € ....(Betrag) und dann: Minderungsbetrag 3305

Bei der Berechnung des € Betrages darf man nur die "nackte" GG nehmen. Also ohne MwSt. und ohne Auslagen.

Bei IV.
Andere Nebenforderungen muss man schreiben:

Gebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG

hier schreibst du die volle entstandene GG plus Auslagen und MwSt. rein.

Ich hoffe, ich konnte helfen und habe deine Frage richtig verstanden.
Zuletzt geändert von stein am 27.06.2007, 19:01, insgesamt 2-mal geändert.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#25

27.06.2007, 17:10

wayona hat geschrieben:was du noch beachten muß bzgl. der kosten, die für den mahnbescheid entstehen: nur nettogebühren hierfür ansetzen!
Aber, wenn der Anwalt den Mdt. zuerst einmal vertreten hat z.B. in einer Beratungssache, dann schreibt er dem Mdt. doch eine Rechnung in der die MwSt. auch mit drin steht, also muss ich doch die volle GG plus Auslagen plus MwSt. auch im MB unter
IV. Andere Nebenforderungen schreiben.
Also ich meine, da kommt doch genau die Summe rein, die auch die Summe der Rechnung an den Mdt. war.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#26

27.06.2007, 17:14

Also, wenn wir gegen nen Ma. nen MB machen schreib ich auf der ersten seite immer nur den AntragsGEGNER hin, mehr nicht. unter PB dann den Anwalt. Nicht bei Antragsteller. Funktioniert immer und wurde vom AG Mayen (machen automatisiertes MV) noch nie beanstandet und hat immer geklappt!
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#27

27.06.2007, 18:41

Liege ich mit dem, was ich vor Melanie82 geschrieben habe, richtig ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Autotextkönigin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 495
Registriert: 21.05.2007, 20:55
Wohnort: Hamburg

#28

27.06.2007, 18:48

wir machen das genauso wie Melanie82 - nur Antragsgegner rein, hat noch nie eine Beanstandung gegeben.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#29

28.06.2007, 12:37

Ich hab da auch noch eine Frage:
Bei zwei Antragsgegnern mit verschiedenen Gerichtsständen gebe ich welches Gericht als das für´s Klageverfahren zuständige an???
Danke vorab.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
StineP

#30

28.06.2007, 12:42

Darfst du dann wählen...
Antworten