Hilfe: Mahnbescheid- Widerspruch - streitiges Verfahren -

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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BTBabe
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#1

04.03.2014, 13:55

Hallöchen ihr Lieben,

ich steh total auf dem Schlauch und komm einfach nicht weiter :( Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Dieser wurde erlassen. Sodann wurde von der Gegenseite Widerspruch erhoben. Nachdem das Verfahren dann an das Streitgericht ging und wir die Gerichtskosten dafür bezahlt haben, wurde der Widerspruch zurückgenommen und die Forderung zzgl. der Kosten für den Mahnbescheid gezahlt. Eine Anspruchsbegründung erfolgte unsererseits noch nicht.

Nun ist meine Frage: Was mach ich nun um die Gerichtskosten für die Abgabe an das streitige Verfahren wieder erstattet zu bekommen?

Einfaches Schreiben an das Streitgericht - obwohl die Angelegenheit dort nicht anhängig ist, dass Zahlung in Höhe von am ... erfolgte und wir beantragen, die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen?

oder

beantrage ich beim Streitgericht nunmehr den Erlass des Vollstreckungsbescheides mit Hinweis auf die Zahlung der Gegenseite?

Da meine "Chefin" sehr schwierig ist, bräuchte ich irgendwelche literarischen Hinweise. Habt ihr da was an der Hand, wie ich am besten verfahren kann?
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Pepples
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#2

04.03.2014, 13:55

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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BTBabe
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#3

04.03.2014, 14:29

erledigt ;-) dickes Sorry :oops:
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#4

13.03.2014, 13:06

Ich würde die Erstattung nicht verbrauchter Gerichtskosten erbitten und dann wegen der weiteren Kosten einen VB abzgl. geleisteter Zahlung beantragen. Ich denke, dass hier auch eine Verfahrensgebühr angefallen ist mit Anrechnung der MB-Gebühr.
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gkutes

#5

13.03.2014, 13:44

die Sache ist beim Streitgericht anhängig. Schließlich wurde die Abgabe beantragt und GK eingezahlt.

Einen VB bekommt man mE nicht, weil es ist doch alles bezahlt? Müsste man jetzt nicht eher die Hauptsache erledigt erklären und beantragen, die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen. Nach Beschluss dann KFA ans Gericht wg. der restlichen VG aus dem Streitverfahren und den Gerichtskosten
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#6

13.03.2014, 14:07

:zustimm
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#7

13.03.2014, 15:23

die Sache ist beim Streitgericht anhängig. Schließlich wurde die Abgabe beantragt und GK eingezahlt.

Einen VB bekommt man mE nicht, weil es ist doch alles bezahlt? Müsste man jetzt nicht eher die Hauptsache erledigt erklären und beantragen, die Kosten dem Antragsgegner aufzuerlegen. Nach Beschluss dann KFA ans Gericht wg. der restlichen VG aus dem Streitverfahren und den Gerichtskosten
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#8

13.03.2014, 15:28

Das Mahnverfahren lebt wieder auf. Du musst beantragen, dass dem Gegner die Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Diese Kosten sind im VB aufzunehmen. Eine Kostenfestsetzung findet nicht statt.
cahra
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#9

13.03.2014, 15:33

Ich sehe es wie gkutes. Durch die Einzahlung der Gerichtskosten ging das Verfahren ins streitige Verfahren über. Nun müsste die Hauptsache für erledigt erklärt werden und beantragt werden, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen.
Viele Grüße von Cahra
samsara
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#10

13.03.2014, 15:35

Das ist nicht ganz richtig, sh. Zöller § 698 Rz. 12.
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