2. Mahnbescheid wegen gleicher Forderung

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Majo
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#1

22.01.2014, 08:49

Hallo ihr Lieben,

unsere Mandantschaft hat leider einen MB falsch beantragt, jetzt muss ich das ausbügeln.
Schuldner ist eine GbR, vertreten durch 2 Gesellschafter.
Mdt hat den Titel leider nur gegen die GbR, vertreten durch 1 der Gesellschafter erwirkt.
Da uns jetzt eine Bankverbindung des anderen Gesellschafters bekannt ist, bräuchte ich einen richtigen Titel, also die GbR vertreten durch die beiden Gesellschafter und diese 3 gesamtschuldnerisch haftend.
Wie mach ich das denn jetzt? Darf ich einfach ein komplett neues Mahnverfahren gegen alle 3 in die Wege leiten? Ein Titel besteht ja schon, kann mir nicht vorstellen, dass das geht, weil ich ja dann 2 VBs hab.
Weiß jemand Rat? So einen Fall hatte ich noch nie.

Danke und liebe Grüße
Majo
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Anahid
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#2

22.01.2014, 10:42

Nein, Du darfst nicht einfach einen MB gegen alle 3 beantragen, wegen doppelter Rechtshängigkeit. Wenn das im Mahnverfahren geltend gemacht werden soll, würde ich den 2. MB gegen den fehlenden Gesellschafter beantragen. Ich würde im Zweifel mal beim Mahngericht anrufen, ob es irgendwie eine Möglichkeit gibt, deutlich zu machen, dass der als Gesamtschuldner zu den anderen beiden haftet, gegen die bereits ein Titel besteht.
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#3

22.01.2014, 11:21

ok, danke, dann werde ich mal hoffen, dass ich einen netten Rechtspfleger erwische. Ich hab nämlich echt keinen Plan, wie ich das machen soll :roll:
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#4

22.01.2014, 11:37

aaaalso, der Rechtspfleger meint, wir können einfach ganz normal probieren, einen neuen MB gegen die beiden Gesellschafter persönlich zu machen. Dann wird wohl Widerspruch eingelegt werden und es geht im Klageverfahren weiter. So sollten wir unseren weiteren Titel bekommen.
Jetzt bin ich unschlüssig. Ich überleg, ob es dann nicht gleich sinnvoller wär, eine Klage zu machen... Muss mal mir meinem Chef grübeln
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#5

22.01.2014, 12:35

Die Auskunft ist, gelinde gesagt, "Schwachsinn".

Gegen den einen Gesellschafter hast Du ja schon einen Titel. Gegen den darfst Du gar keinen weiteren MB beantragen.

Ich würde einfach einen MB gegen den zweiten Gesellschafter machen. Sollte der Widerspruch erheben, könnt Ihr im streitigen Verfahren immer noch in den Antrag die Gesamtschuldnerschaft reinbringen.

Oder eben sofort gegen den zweiten Gesellschafter klagen (was der korrekte Weg wäre). Ich persönlich würde allerdings zum MB tendieren. Wenn der keinen Widerspruch einlegt, kannst Du umso schneller vollstrecken. Sollte die Forderung tatsächlich beigetrieben werden können, händigst Du dann eben beide Titel aus.
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Geniesserin
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#6

22.01.2014, 13:17

@Anahid:
Ich verstehe die Aussage:
Majo hat geschrieben:
Mdt hat den Titel leider nur gegen die GbR, vertreten durch 1 der Gesellschafter erwirkt.
so, dass ein Titel gegen die Müller GbR, vertr. d. d. Ges. XY besteht aber nicht gegen Herrn XY persönlich.
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#7

22.01.2014, 13:51

Oh stimmt Geniesserin, das hab ich im Eifer des Gefechts anders gelesen, aufgrund der weiteren Ausführung: "Da uns jetzt eine Bankverbindung des anderen Gesellschafters bekannt ist,"

Und wenn man dann in Ruhe weiterliest, muss man auch direkt richtigstellen, dass es für die Vollstreckung gegen einen Gesellschafter einer GbR nicht ausreicht, wenn der Titel auf die GbR läuft, vertreten durch die Gesellschafter, sondern der Titel muss 3 Schuldner aufweisen, nämlich die GbR, vertreten durch die Gesellschafter A und B, den Gesellschafter A und den Gesellschafter B persönlich.
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