Barcode auf MB-Antrag nicht lesbar?????

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sansibar
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#1

17.01.2014, 17:02

.... hatte das schon mal jemand??? Mir zerschießt es gerade die Verjährungshemmung, weil das Mahngericht sagt, der Antrag sei zurückzuweisen, weil nicht lesbar. Offenbar hatte Firefox kürzlich ein Problem mit den Barcodes, aber ich habe die Hinweise befolgt und einen neuen Antrag gemacht, der genau so aussieht wie der alte :roll:
Kann mir jemand sagen, wie ich das überprüfen kann bzw. bei Einreichung eines neuen Antrages wissen kann, ob der jetzt lesbar ist? Wie müssen die Barcodes denn aussehen? Das Mahngericht, das ich nach Stunden endlich telefonisch erreicht habe, kann/will mir nicht helfen. 8)
Fragen über Fragen - hat jemand entsprechende Erfahrung und Tipps?

Schon mal ein schönes Wochenende - ich muss mich erst Montag, dann aber dringend, darum kümmern
Grüße - sansibar
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Jenny1989
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#2

17.01.2014, 17:11

Wir hatten auch kürzlich das Problem vor ca. (vier Wochen). Wir haben den Antrag noch einmal neu gefertigt und an das zentrale Mahngericht geschickt nebst der uns zugesandten Mitteilung des Gerichts. Ich kann aber leider nicht sagen, ob dies an Firefox lag oder an unserem (alten) Drucker. Wir haben jetzt einen neuen Drucker und bislang keine Probleme mehr. Aber unser alter Ausdruck sah auch nicht gerade "klar" ausgedruckt aus. Könnte demgemäß auch an Firefox liegen. Außer bei bloßer Betrachtung könnte ich Dir jetzt leider nicht sagen, wie man es anderweitig erkennen könnte, ob der Barcode für das Gericht leserlich sei.

Trotzdem schönes Wochenende :wink:
______________

Liebe Grüße
Jenny
aculita
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#3

20.01.2014, 08:22

Das Problem lag an Firefox.
Ich hatte unseren Azubi ein paar Anträge basteln lassen und beim Kontrollieren gesehen, daß die Buchstaben "unsauber" aussahen. Wir verglichen mit ein paar älteren Anträgen, die ich über den Explorer gemacht hatte und dabei fiel es noch mehr ins Auge. Auch der Barcode sah in den Ecken leicht verwischt und insgesmt irgendwie unscharf aus. Da mir das nicht geheuer erschien, gerade wegen des Barcodes, holten wir einen unserer EDVler, der uns riet, die PDFs über ein anderes Programm zu öffnen (fragt mich bitte nicht, wie das ging - es funktionierte zwar, aber ich habe keine Ahnung mehr, wie - per Rechtsklick und "Öffnen mit"?) und zu drucken oder das Ganze nochmal neu zu machen über den Explorer.
Azubi versteht bis heute nicht, wie ich das sehen konnte. Eventuell, weil ich sie sonst über den Explorer machte und schon einige hundert davon in den Händen hatte?

Sansibar, entweder Du spielst es mit einem Antrag durch, den Du über den Explorer machst und vergleichst ganz genau oder Du riskierst es. Allerdings vermute ich, daß das Problem noch immer bestehen wird.
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weneste
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#4

20.01.2014, 08:34

Also wir hatten das auch schon. Bei uns lags aber am Drucker. Wir haben 2 und bei einem ist der Barcode nicht so "sauber" gedruckt wie beim anderen.
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
sansibar
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#5

20.01.2014, 09:06

Vielen Dank für eure Hinweise, ich hatte das inzwischen auch nochmal neu versucht und festgestellt, dass der Ausdruck für mich genau so aussieht wie vorher.

Wisst ihr zufällig, ob die beiden Streifen, die den Barcode bilden, zumindest annähernd gleich groß sein müssen? Ich hatte wenige Tage vorher im Dezember einen MB beantragt, da sind die Kästen fast identisch groß, und bei diesem ist jetzt ein auffälliges Missverhältnis - der zweite Kasten hat nicht mal die Hälfte der Höhe des ersten Kastens. Kann´s das sein?
Grüße - sansibar
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#6

20.01.2014, 11:24

sansibar hat geschrieben:Wisst ihr zufällig, ob die beiden Streifen, die den Barcode bilden, zumindest annähernd gleich groß sein müssen? Ich hatte wenige Tage vorher im Dezember einen MB beantragt, da sind die Kästen fast identisch groß, und bei diesem ist jetzt ein auffälliges Missverhältnis - der zweite Kasten hat nicht mal die Hälfte der Höhe des ersten Kastens. Kann´s das sein?
Hängt, glaube ich, von der Anzahl der geltend gemachten Ansprüche/Forderungen ab. Ich habe oft unterschiedlich große - fast gleich sind sie, wenn ich es richtig vor Augen habe, nur, wenn ich eine Hauptforderung und ein oder zwei Nebenforderungen habe.
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#7

20.01.2014, 11:45

Vielen Dank nochmal, ich hab inzwischen mit dem Mahngericht telefonieren können und das hat deine Aussage bestätigt, aculita. Ich muss jetzt einfach nochmal den neuen Antrag einreichen und hoffen, dass alles gut geht - natürlich sitzt uns genau in dieser Sache die Verjährung im Nacken.
Danke euch allen für die Hilfe :thx
Grüße - sansibar
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mücki
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#8

22.06.2020, 09:56

Ich hänge mich der Einfachheit halber mal hier dran.

Wir haben einen MB-Antrag gemacht, hier mit Druck auf Papier und dem ganzen Gesumse. Nachdem 5 Wochen nichts passiert ist, habe ich bei Gericht angerufen, was mit dem Antrag ist, dort hat man nichts gefunden. Die Dame teilte mir mit, ich solle den Antrag einfach noch einmal per Fax schicken, entweder würde Sie ihn dann finden oder anhand der Kopie ein Geschäftszeichen vergeben. Habe ich gemacht, mit einem kurzen Anschreiben dazu. Einige Tage später kam die Monierung, Barcode nicht lesbar, bla bla.

Ich habe dann dann Antrag noch einmal ausgedruckt, unterschreiben lassen und wiederum mit einem Anschreiben - jetzt mit dem uns mitgeteilten Aktenzeichen - an das Gericht geschickt ... es kam wiederum eine Monierung, der Antrag bzw. der Barcode sei nicht lesbar. Langsam komme ich mir veräpperlt vor. Hatte schon jemand ein ähnliches Problem und kann mir sagen, wie ich jetzt hier am Besten vorgehe, ich habe nämlich ehrlich gesagt keine Lust, das Spielchen noch 20 mal zu wiederholen.

Ergänzend: Unsere Mahnbescheidsanträge werden nicht geklammert, getackert oder geknickt, sondern gehen in einem schönen DIN-A4-Umschlag raus, wenn es wirklich mal mehrere Sachen sind, werden die allenfalls mit einer Büroklammer versehen.
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#9

22.06.2020, 10:19

Ich würde nochmals mit dem Gericht telefonieren und ggfs. den Mahnbescheid per beA übersenden.
Es kann sein, dass Euer Drucker nicht ganz sauber druckt und dann meckert das Gericht auch.
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mücki
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#10

22.06.2020, 11:53

Hallo Tigerle,

danke für die Rückmeldung. Am Drucker kann es eigentlich nicht liegen, da alle anderen Anträge (MB, VB etc.) ohne Probleme durchgingen und es würde mich doch sehr wundern, wenn ausgerechnet bei diesem immer der Drucker spinnt.

Mit dem Gericht habe ich jetzt telefoniert und wir machen so, wie du vorgeschlagen hast: Übermittlung per beA. :thx
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