PfÜB gegen Mann in gemeinsames Konto

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Kathrin
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#1

19.06.2007, 11:15

Hi, also ich hab nen Problem mit nem Schuldner. Er hat schon 3 mal Ratenzahlung mit uns ausgemacht und hat jedesmal irgendwann aufgehört.
EV ist 2005 abgegeben.

Jetzt schrieb er, dass er diesen Monat nicht zahlen könnte, weil die Stadtkasse sein Konto pfändet.
Jetzt ist meine Überlegung: was die Stadtkasse kann, das können wir doch auch.

Durch die Überweisungen seiner Teilzahlungen haben wir die Kontonummer usw, jedoch stehen da als Auftraggeber Mann und Frau drin. Wie kann ich jetzt in das Konto vollstrecken, und kann die Frau da mitreden, und überhaupt. Danke für die Antworten.
Frauen müssen nicht klug sondern schön sein, denn Männer können besser sehen als denken!
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tobik9
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#2

19.06.2007, 11:24

Hallo Kathrin,

Du kannst ganz einfach das Konto pfänden, da er ja als Kontoberechtigter eingetragen ist.

Die Frau kann da nichts machen, ich glaub nur ihr Geld, bzw. Einkommen bleibt unberührt.

Also mal los, ab pfände das Konto, er will es ja nicht anders

lg
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stein
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#3

19.06.2007, 12:17

Sorry, aber wenn doch die Stadtkasse sein Kto. schon pfändet, was bringt dann dein Pfüb ?
Kann doch etwig dauern, bis auf diesem Kto. nach Pfändung der Stadtkasse wieder Geld drauf ist.
Kostet das nicht nur unnötig Geld ?

Diese Frage ist ernstgemeint, ich bin Wiedereinsteiger und lerne jeden Tag dazu.
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StineP

#4

19.06.2007, 12:21

Naja, klar, sieht die Pfänung erst mal nicht so erfolg versprechend aus. Die KOsten liegen bei einer 0,3 Gebühr (3309) - ist also im Grunde nicht besonders teuer. Wichtig ist aber, dass man seinen Rang sichert. DIe Pfändung an sich bedeutet ja nicht, dass man es nicht zB mit anderen Maßnahmen versuchen kann, wenn die Kontenpfändung vorerst erfolglos verläuft. Wenn die Stadtkasse aber mal ausgezahlt ist, dann wärst du an nächster Stelle für die Pfändung (vorausgesetzt, niemand vor dir hat diese Maßnahem schon ergriffen) und das sollte man nicht einfach verplempern.
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#5

19.06.2007, 12:23

steinchen, es kann aber auch sein, dass die Stadtkasse nur 5 Euro haben will und 50 auf dem Konto drauf sind ....
Ich würde auch auf jeden Fall nen PfüB versuchen .... und wenn es nur ist, um dem Schuldner zu sagen "wenn du dich mit mir anlegst, gibt's Ärger"
Viele Grüße

ich
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stein
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#6

19.06.2007, 12:24

Ja, ist verständlich.
Aber weißt du, wenn ich Schuldner wäre, wüßte ich ja, wo ich überall Schulden habe und dann hätte ich ganz bestimmt nicht nur ein Kto.
Verstehst du was ich meine ?
Ich würde dann munter auf dem anderen Kto. weiter meine Geschäfte tätigen.
Ich finde das gar nicht so einfach mit dieser ZV.
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#7

19.06.2007, 12:34

Deswegen sind ja auch diese "Verdachtspfändungen" teilweise (wohlgemerkt NICHT IMMER) ganz hilfreich
Viele Grüße

ich
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stein
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#8

19.06.2007, 12:37

hmmm

aber wenn doch die Stadtkasse das Kto. schon pfändet, ist es doch keine Verdachtspfändung mehr oder ?
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StineP

#9

19.06.2007, 12:41

Nein - aber das ist ja auch egal! Besser ist in der ZV natürlich, wenn du genau weißt, wo ein Konto ist.

Verdachtspfändung wäre es dann, wenn du nur vage vermutest, dass bei der entsprechenden Bank ein Konto besteht. Hier weißt du es ja zufällig anders und das ist gut!
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tobik9
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#10

19.06.2007, 12:48

Na klar, ist es nicht so sinnvoll, wenn die Kasse wirklich gepfändet hat, vielleicht solltest du einen nachweis fordern oder die Bank einfach mal anschreiben, ob vorpfändungen vorliegen oder erstmal ein vorläufiges zahlungsverbot rausschicken.
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