zeitliche Vorgehensweise Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Carlotta

#1

10.01.2014, 14:12

Hallo ihr Lieben,

aus aktuellem Anlass und weil ich von ZV nur wenig Ahnung habe, darf ich euch meine Frage stellen:

Wir haben in regelmäßigen Abständen (6 Monate) Mahnbescheide wegen derselben Forderung beantragt. (Ist das rein rechtlich überhaupt richtig?)

Die Mahnbescheide (insgesamt 8 ) wurden jeweils zugestellt und es wurde jeweils Widerspruch eingelegt.

7 von diesen 8 Verfahren wurden nicht weiter betrieben. Das 8. ist jetzt streitig - die Gerichtskosten gezahlt.

Jetzt meine eigentliche Frage: Wann genau fallen im Mahnverfahren die Gerichtskosten an? Antrag/Zustellung/VB???
Die weiteren Gerichtskosten müssen nur gezahlt werden, wenn das Verfahren abgegeben wird!? Also keine Zahlung = kein Antrag auf Abgabe und das Verfahren "verfällt!?!?

Danke euch schonmal!!!
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Anahid
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#2

10.01.2014, 14:19

Nein, was immer Ihr da gemacht habt, ist nicht rechtlich zulässig. Es hängen nämlich derzeit 7 Verfahren in der Luft, wo ein Widerspruch eingelegt werden könnte und jederzeit Antrag auf Abgabe ans Streitgericht erfolgen könnte. Durch den Widerspruch allein sind die Verfahren nicht erledigt. Doppelte bzw. achtfache Rechtshängigkeit ist nicht zulässig.

Zu Deiner Frage:

Die Gerichtskosten des MB fallen mit Antragstellung an.

Weitere Gerichtskosten müssen nur mit Antrag auf Abgabe an das Streitgericht gezahlt werden. Aber die Verfahren "verfallen" nicht. Solange keiner einen Antrag stellt, die Verfahren weiter zu betreiben, ruhen die. Hättet Ihr einen schlauen Antragsgegner, würde der einen Anwalt einschalten und in allen anderen Verfahren den Antrag stellen, Euch aufzugeben, die Verfahren fortzuführen und die Ansprüche zu begründen. Dann dürftet Ihr in allen Verfahren seine Kosten tragen.

Wer kommt denn auf so eine Schnapsidee, wegen eines einzigen Anspruchs immer und immer wieder einen Mahnbescheid zu beantragen? :shock:
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Carlotta

#3

10.01.2014, 14:22

Tja, ich habe die Akte auch erst gestern in die Hand gekriegt. Vorher hat das eine Kollegin und ein anderer Anwalt gemacht. Die Mahnbescheide wurden wohl zwecks Verjähungshemmung immer wieder neu beantragt.

Im Moment geht es auch darum, dass der Mandant schließlich für 7 Verfahren je eine 0,5 und für das jetzt streitige Verfahren die (insgesamt) 3,0 an Gerichtskosten zahlen muss/musste, oder!? Echt krass!!

Gibt es denn die Möglichkeit bzhw. den dringenden Rat, die übrigen Verfahren "zurückzunehmen"? Geht das so einfach?
Carlotta

#4

10.01.2014, 14:23

Es wurde übrigens gegen jeden MB Widerspruch eingelegt..........
katinka0508
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#5

10.01.2014, 15:08

Och Gottchen... ich liebe auch so Akten, die man bekommt und dann noch was retten soll, wo nichts mehr zu retten ist...

Was mit den anderen 7 Mahnverfahren passiert, wenn nur in einem die Abgabe ist streitige beantragt wird, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Aber es können beide Parteien die Abgabe beantragen, d.h. wenn ihr jetzt nur bei einem die Abgabe beantragt, könnte die Gegenseite die Abgabe der anderen 7 beantragen.

Von wann sind denn die Mahnbescheide? Alle drei Jahre einer, oder wie?

Bezüglich der Abrechnung.
Ich würde dem Mandanten nur einmal die 0,5 Gerichtskosten in Rechnung stellen, denn ihr habt da ja was gemacht, was eig. gar nicht möglich ist und das kann mM nicht zu lasten des Mandanten gehen.

Bezüglich der Verjährung:
Bezüglich der Verjährung greift hier ebenfalls § 204 Abs. 2 S. 1, 2 BGB n.F., wonach die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der letzten Prozesshandlung der Parteien bzw. des Gerichts endet. Dies ist hier die Zustellung des Widerspruchs
Jupp03/11

#6

10.01.2014, 15:16

katinka0508 hat geschrieben:Och Gottchen... ich liebe auch so Akten, die man bekommt und dann noch was retten soll, wo nichts mehr zu retten ist...

Was mit den anderen 7 Mahnverfahren passiert, wenn nur in einem die Abgabe ist streitige beantragt wird, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Aber es können beide Parteien die Abgabe beantragen, d.h. wenn ihr jetzt nur bei einem die Abgabe beantragt, könnte die Gegenseite die Abgabe der anderen 7 beantragen.

Von wann sind denn die Mahnbescheide? Alle drei Jahre einer, oder wie?

Bezüglich der Abrechnung.
Ich würde dem Mandanten nur einmal die 0,5 Gerichtskosten in Rechnung stellen, denn ihr habt da ja was gemacht, was eig. gar nicht möglich ist und das kann mM nicht zu lasten des Mandanten gehen.


Was soll daran nicht möglich sein?
Welche Forderung wurde überhaupt geltend gemacht?


Bezüglich der Verjährung:
Bezüglich der Verjährung greift hier ebenfalls § 204 Abs. 2 S. 1, 2 BGB n.F., wonach die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach der letzten Prozesshandlung der Parteien bzw. des Gerichts endet. Dies ist hier die Zustellung des Widerspruchs
katinka0508
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#7

10.01.2014, 15:22

Jupp03/11 hat geschrieben:
katinka0508 hat geschrieben:
Bezüglich der Abrechnung.
Ich würde dem Mandanten nur einmal die 0,5 Gerichtskosten in Rechnung stellen, denn ihr habt da ja was gemacht, was eig. gar nicht möglich ist und das kann mM nicht zu lasten des Mandanten gehen.


Was soll daran nicht möglich sein?
Welche Forderung wurde überhaupt geltend gemacht?

Ich kann nicht eine Forderung 8x rechtshängig machen
Jupp03/11

#8

10.01.2014, 15:29

katinka0508 hat geschrieben:
Jupp03/11 hat geschrieben:
katinka0508 hat geschrieben:
Bezüglich der Abrechnung.
Ich würde dem Mandanten nur einmal die 0,5 Gerichtskosten in Rechnung stellen, denn ihr habt da ja was gemacht, was eig. gar nicht möglich ist und das kann mM nicht zu lasten des Mandanten gehen.


Was soll daran nicht möglich sein?
Welche Forderung wurde überhaupt geltend gemacht?

Ich kann nicht eine Forderung 8x rechtshängig machen
Gegenstand des Mahnverfahrens wird kaum jedes Mal die selbe Forderung gewesen sein.
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Ciara
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#9

10.01.2014, 15:33

Carlotta hat geschrieben:
Wir haben in regelmäßigen Abständen (6 Monate) Mahnbescheide wegen derselben Forderung beantragt. (Ist das rein rechtlich überhaupt richtig?)
Hört sich für mich schon so an!
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
pitz
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#10

10.01.2014, 15:34

Carlotta hat geschrieben:[...]
Wir haben in regelmäßigen Abständen (6 Monate) Mahnbescheide wegen derselben Forderung beantragt. (Ist das rein rechtlich überhaupt richtig?)
[...]
Klingt für mich aber schon so.

edit: Ciara war schneller. :huch
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