Zwei Schuldner

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jenniver
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#21

19.06.2007, 19:35

Ich denke, es ist nicht so schlimm, wenn du zwei Mahnbescheide beantragt hast. Auch bei einem Antrag erhältst du zwei voneinander unabhängige Vollstreckungsbescheide, so dass du die komplette Forderung unabhängig bei beiden Schuldnern in voller Höhe beitreiben lassen kannst. Sobald die Schuldner gezahlt haben, musst du nur aufpassen, dass du die Hauptforderung und die Kosten des Mahnverfahrens nur einmal insgesamt vereinnahmst. Sollte beide alles zahlen, bekommen sie entsprechend die Hälfte dann zurück.
StineP

#22

20.06.2007, 08:44

Also meines Erachtens ist es nicht rechtmäßig, über die eine Forderung zwei unabhängige Titel zu haben.
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Curry
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#23

20.06.2007, 08:48

Vor allem sind ja auch die RA-Kosten dort doppelt aufgeführt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#24

20.06.2007, 09:14

*ganz energisch mit dem Kopf nick*

Wie ist das eigentlich mit den Gerichtskosten bei MB gegen Gesamtschuldner? Einmal oder zweimal? (irgendwie hab ich heut n Loch im Kopf, da wo sonst wichtige Informationen lagern)
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Curry
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#25

20.06.2007, 09:21

Das Loch ist auch bei mir heute deutlich zu erkennen.
Die GK werden nur einmal aufgenommen. Bei der ZV kann man dann zwei Gebühren nehmen.
Curry

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StineP

#26

20.06.2007, 09:25

Ok, dann bring ich zu deinem Argument mit den RA-Kosten folgendes vor:

Auch die GK, die du jetzt einmal umsonst bezahlt hast, dürfen vom Schuldner nicht eingetrieben werden - du bleibst dann auf den Kosten sitzen......
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Curry
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#27

20.06.2007, 09:28

Sehe ich genauso, denn die hätten ja nur einmal eingezahlt werden müssen bei einem MB.
Curry

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Tigra
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#28

17.10.2008, 15:56

hey hier,
wie sieht das den aus ich hab hier ne altsache 2004

mb über ehepaar haftung gesamtschuldnerisch

wie ist das mit den ra kosten??? gibbet die jetz zweimal??? oder ist da ne erhöhung berücksichtigt vom gericht wegen 2 schuldnern??
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jenniver
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#29

17.10.2008, 19:50

Ich habe deine Frage nicht ganz verstanden, Ehepaar = Mandant? dann wird die Erhöhung vom Mahngericht berücksichtigt.
Ehepaar = Schuldner, bekommst du in der ZV die Gebühren doppelt.
Tigra
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#30

21.10.2008, 15:29

nein schuldner ehepaar
- 2 VB und auch vollstreckung gegen beide bzw. einmal einzeln und der mann hat jetz wohl eine privatinso gemacht, kann ich jetz die kosten für die zv - da 2 schuldner jetz auch doppelt mit in die insoaufstellung vom mann nehmen???
bzw. ich hab ja 2 vbs jeweils mit den ra-gebühren..
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