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Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 09:34
von schachterlteufel
Hallo ans Forum,

ich habe für einen Mandanten gemahnt, woraufhin der Schuldner eine Teilzahlung geleistet hat.
Diese habe ich verrechnet mit Kosten-Zinsen-HF und komme auf den Betrag X.

Nun soll ich den MB beantragen. Dabei wird ja normalerweise die 2300 auf die 3305 angerechnet. Jetzt ist die 2300 aber beglichen und wird daher nicht mehr geltend gemacht...

Wie gebe ich die Verrechnung dann im MB-Antrag an?!

Schachterlteufel

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:19
von Anahid
Du musst ja den Betrag angeben, der anzurechnen ist und gibst auch den Streitwert für die vorgerichtliche Tätigkeit an.

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:27
von schachterlteufel
das habe ich getan; wird aber moniert, da keine Anwaltsvergütung angegeben wird - die kann ich ja aber gar nicht mehr angeben, da diese ja bereits durch Verrechnung beglichen wurde....

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:28
von Liesel
Aber angerechnet wird doch trotzdem. Du hast ja die GeschG aus dem vollen Forderungsbetrag erhalten, daher ist auch aus dem SW, der ins Mahnverfahren übergeht, die GeschG anzurechnen.

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:29
von Inkasso-Tante
Neulich meinte unsere Buchhaltungskraft, dass wir vor Vorliegen eines Titels Zahlungen immer auf die Hauptforderung verrechnen müssen und gerade nicht nach § 367 BGB. Ich habe keine Ahnung, ob das grundsätzlich so zu machen ist, aber dann würdest du dir jedenfalls die oben dargestellte Problematik ersparen.

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:30
von Anahid
Ruf mal die Rechtspflegerin an. Mache ich in Fällen, wo ich denen Ihre Monierung nicht beantworten kann auch. Erklär ihr den Sachverhalt und frag sie, wie sie das haben will. Würde mich auch interessieren. Denn anders kann man das ja nicht angeben. :kopfkratz

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:31
von Anahid
Inkasso-Tante hat geschrieben:Neulich meinte unsere Buchhaltungskraft, dass wir vor Vorliegen eines Titels Zahlungen immer auf die Hauptforderung verrechnen müssen und gerade nicht nach § 367 BGB. Ich habe keine Ahnung, ob das grundsätzlich so zu machen ist, aber dann würdest du dir jedenfalls die oben dargestellte Problematik ersparen.
Würde mich interessieren, woher sie das hat. Denn wenn keine Verrechnungsbestimmung gegeben ist, kann ich nach den gesetzlichen Vorschriften verrechnen.

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:36
von Inkasso-Tante
Keine Ahnung, woher sie das hat. Ich kann sie momentan auch nicht fragen, weil sie krank ist.
Jedenfalls hatte ich neulich ziemlichen Ärger mit ihr, weil ich eine Zahlung, die vor Titulierung kam, nach § 367 BGB verrechnet habe und sie meinte, dass das falsch sei.

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:38
von Liesel
Vielleicht wurde mit Zahlungsbestimmung gezahlt. :ka

Re: Teilzahlung vor MB - Anrechnung

Verfasst: 03.12.2013, 10:40
von schachterlteufel
hab ich grade gemacht ;-)))

die Rechtspflegerin meinte, man kann über den Hinweis "drüberklicken", da der nur vermeiden soll, dass man vergisst, eine Anwaltsvergütung (die noch gefordert werden kann) in den Antrag aufzunehmen...