Hallo,
habe wieder mal ne Frage. Folgender Sachverhalt:
Habe gegen jemanden einen Mahnbescheid erwirkt. Der Vollstreckungsbescheid konnte allerdings nicht zugestellt werden, da der Empfänger unbekannt verzogen sei.
Habe nun eine EMA-Anfrage gestartet.
Meine Frage ich nun: Wo trage ich die Kosten für diese EMA-Auskunft ein? In dem Vordruck ist hier nichts angegeben. Oder muss ich ein Schreiben an das Mahngericht machen?
Schöne Grüße
Michael
Nebenkosten bei Neuzustellung Vollstreckungsbescheid
- AliceImWunderland
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Wir tragen wie immer ein unter "Weitere Auslagen de Antragstellers für dieses Verfahren, soweit nicht angegeben" dort unter "sonstige Kosten" und als Bezeichnung tragen wir ein "Auskünfte"
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Stimmt, da der VB bereits erlassen ist, können keine weiteren Kosten aufgenommen werden, diese gehören dann zur Vollstreckung.wöhli1980 hat geschrieben:Ich glaube, du bist bei dem Antrag Neuzustellung Mahnbescheid.
Beim Antrag Neuzustellung Vollstreckungsbescheid steht das nicht.
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Bei der Neuzustellung VB kannst du weitere Kosten gerade nicht eintragen.
Diese musst du dann eben als Kosten der Zwangsvollstreckung im ZV-Verfahren (nach Titulierung) mit geltend machen.
Ich weiß, das ist echt blöd, geht aber leider nicht anders.
Diese musst du dann eben als Kosten der Zwangsvollstreckung im ZV-Verfahren (nach Titulierung) mit geltend machen.
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Hallo ihr Lieben,
wir sind nunmehr beauftragt worden, nur den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids zu beantragen.
Der VB ist nun gekommen und ich soll den GV mit der Zustellung und gleichzeitiger Vollstreckung beauftragen.
Gibt es eine Gebühr für die Neuzustellung? Vielleicht eine 0,5 nach Nr. 3308 VV RVG?
wir sind nunmehr beauftragt worden, nur den Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids zu beantragen.
Der VB ist nun gekommen und ich soll den GV mit der Zustellung und gleichzeitiger Vollstreckung beauftragen.
Gibt es eine Gebühr für die Neuzustellung? Vielleicht eine 0,5 nach Nr. 3308 VV RVG?
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Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort