Richtige Adresse des Gläubigers im Mahnbescheid notwendig?

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1001briefe
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#1

23.11.2013, 13:11

Hallo,

nachdem ich ein paar Monate regelmäßig mitgelesen habe, habe ich ich mich heute registriert und hoffe, Ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen.

Ich habe einen Mandanten, für den ich einen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid beantragen und dann den Gerichtsvollzieher beauftragen soll, soweit alles ganz normal. Problem nur: Seine Adresse darf auf keinen Fall irgendwo auftauchen, er ist in einem Schutzprogramm, an die Adresse kommen nicht mal Behörden. Ich wollte jetzt einfach meine Kanzleiadresse nehmen, hier können ja Sachen für ihn auch problemlos zugestellt werden, also so:

Max Mustermann
C/O Rechtsanwalt XY
Musterstraße XXX
XXXXX Musterstadt

Meine Mitarbeiterin hat beim zentralen Mahngericht angerufen, die wussten auch nicht wirklich weiter, meinten wahrscheinlich werde der Mahn- und Vollstreckungsbescheid ohne Probleme erlassen, aber der Gerichtsvollzieher werde vielleicht Probleme machen und sich weigern damit zu vollstrecken. Was das Problem sein soll, kann ich nicht ganz verstehen. Hat jemand mit so etwas Erfahrung oder einen Tipp? Abtreten lassen will ich mir die Forderung ungerne.

Schöne Grüße aus Osnabrück,

Thilo
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Soenny
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#2

23.11.2013, 13:56

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

www.foreno.de/foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

23.11.2013, 14:05

Das hatte ich übersehen, danke für den Hinweis. Jetzt müsste es passen.
Jupp03/11

#4

23.11.2013, 14:33

Nach meinem alten Zöller, 23. Auflage, § 253 Rd. 8, müßte das möglich sein.
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