hola zusammen,
nachdem ich nun mein Wirtschaftsstudium abgeschlossen habe, bin ich zurück in meinem alten Job.
Ich übe alles was man mal gelernt hat (lang ists her ), stehe nun aber beim Onlinemahnantrag vor einem Rätsel.
Die Aufgabe:
Ein Vermieter zahlt die Kaution seines Mieters nicht zurück. Der Mieter ist Ihr Mandant und beauftragt Sie nun mit der Rückforderung der Kaution.
Mein Problem: Der Antragsgegner ist eine GmbH & Co. KG vertreten durch eine UG(haftungsbeschränkt) mit zwei GF.
Im Onlinemahnantrag wird jedoch als Vertretung für die GmbH & Co. KG von einer GmbH ausgegangen. Auf der entsprechenden Seite steht dort: Name der GmbH: "Eingabefeld"
Soll ich im Eingabefeld einfach XXXXX UG(haftungsbeschränkt) eintragen, obwohl schon von einer GmbH ausgegangen wird (was bei einer GmbH & Co. KG ja auch logisch ist^^)?
Auf der 1. Seite vom Antragsgegner direkt die UG einzugeben wäre ja vermutlich hochgradig unsinnig, weil der Antragsgegner nunmal die GmbH & Co. KG ist.
Hoffe mein Problem ist deutlich geworden und jemand hat n klugen Rat.
Die Suchfunktion hier im Forum hat leider auch nix gebracht, falls schonmal jemand eine frage dazu hatte, weil die SuFu das Kürzel "ug" stets ignoriert und die ist nunmal die Wurzel allen Übels in meinem Fall ^^
Noch ne kleine Frage: Katalognummer 21, gell?
GmbH & Co. KG vertreten durch UG
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Ich hatte so einen Fall noch nicht. Das Durch-x-en wird Dir auch nix bringen. Ich würde einfach in das Feld XY UG (haftungsbeschränkt) eingeben, auch wenn davor GmbH steht.
21 = sonstige Miete ist m.E. für die Erstattung einer Kaution nicht anzuwenden. Ich würde eher ungerechtfertigte Bereicherung annehmen, da ansonsten nicht wirklich was passt.
21 = sonstige Miete ist m.E. für die Erstattung einer Kaution nicht anzuwenden. Ich würde eher ungerechtfertigte Bereicherung annehmen, da ansonsten nicht wirklich was passt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die X sollten den Namen der UG darstellen. Durch-X-en sollte das nicht bedeuten.
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Moment das geht so nicht.
Bei einer GmbH & Co KG muss die GmbH der persönlich haftende und zur Vertretung berechtigte Komplementär sein. Wie kommt nun die UG ins Spiel? Ist diese auch persönlich haftende Gesellschafterin?
Bei einer GmbH & Co KG muss die GmbH der persönlich haftende und zur Vertretung berechtigte Komplementär sein. Wie kommt nun die UG ins Spiel? Ist diese auch persönlich haftende Gesellschafterin?
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eine UG ist doch im Grunde eine GmbH nur ohne Stammkapital, oder nicht?
"Die Bau GmbH & Co. KG ist im Handelsregister eingetragen.
Der Komplementär Bauer UG ist ebenfalls im Handelsregister eingetragen."
Also geh ich davon aus, dass eine UG eine GmbH & Co. KG vertreten kann, genau wie eine GmbH. Sonst wär die Aufgabe ziemlich gemein ^^
"Die Bau GmbH & Co. KG ist im Handelsregister eingetragen.
Der Komplementär Bauer UG ist ebenfalls im Handelsregister eingetragen."
Also geh ich davon aus, dass eine UG eine GmbH & Co. KG vertreten kann, genau wie eine GmbH. Sonst wär die Aufgabe ziemlich gemein ^^
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Stimme Kanzleihund zu. Entweder existiert die GmbH & Co. KG oder die UG (haftungsbeschränkt) und Co. KG. Das würde ich vorab im Handelsregister checken. Da es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine Art heranwachsende GmbH handelt, würde ich - wenn die Formularauswahl tatsächlich keine UG & Co. KG hergibt - GmbH & Co. KG auswählen. Als Katalognummer dann - wie von Anahid empfohlen - ungerechtfertigte Bereicherung.
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Okay, die Katalognummer hab ich geändert, dickes
Die Formularauswahl auf der 1. Seite beim Antragsgegner gibt als Unternehmensform auch die UG & Co. KG her. Allerdings firmiert der Antragsgegner nunmal als GmbH & Co. KG. Da kann ich doch nicht einfach dann eine andere Rechtsform wählen, oder?
Nach der Mittagspause ruf ich einfach mal im AG an und frag was die dazu meinen. Müssen ja nicht wissen, dass es nur eine Übung ist
Die Formularauswahl auf der 1. Seite beim Antragsgegner gibt als Unternehmensform auch die UG & Co. KG her. Allerdings firmiert der Antragsgegner nunmal als GmbH & Co. KG. Da kann ich doch nicht einfach dann eine andere Rechtsform wählen, oder?
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Naja, wenn die GmbH & Co. KG zb. im Unternehmensregister eingetragen ist und dort als Kompl. GmbH die UG aufgeführt ist, dann ist das mal so.
Und die UG = GmbH im ONline-Mahnbescheid, vertreten durch den GF xy.
Und die UG = GmbH im ONline-Mahnbescheid, vertreten durch den GF xy.
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Erstens ist die Rechtsform richtig, denn Rechtsform ist hier die einer KG. Allerdings handelt es sich um eine unzulässige Firmierung und man sollte mal das Handelsregister darauf stoßen.Diego-Malente hat geschrieben:Okay, die Katalognummer hab ich geändert, dickes
Die Formularauswahl auf der 1. Seite beim Antragsgegner gibt als Unternehmensform auch die UG & Co. KG her. Allerdings firmiert der Antragsgegner nunmal als GmbH & Co. KG. Da kann ich doch nicht einfach dann eine andere Rechtsform wählen, oder?
Nach der Mittagspause ruf ich einfach mal im AG an und frag was die dazu meinen. Müssen ja nicht wissen, dass es nur eine Übung ist