Hallo alle zusammen,
habe wieder mal'n Problem.
Der Mandant ist mit einem Mahnbescheid mit der Bitte hiergegen Widerspruch zu erheben gekommen. Nachdem wir Widerspruch erhoben haben, konnten wir uns ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen ist, einigen. Kostenregelung: Jeder trägt seine eigenen Kosten.
Da wir im Mahnverfahren beauftragt wurden, die Angelegenheit aber außergerichtlich erledigt wurde, weiß ich nicht ob hier, und bejahendenfalls, wie, angerechnet werden soll.
Vielen Dank im Voraus.
Mahnbescheid-Widerspruch-außergerichtliche Einigung
- Morgenmuffel
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Ihr habt doch Widerspruch eingelegt, dann bekommt ihr die Widerspruchsgebühr und eine Einigungsgebühr!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
- Adora Belle
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Wenn Ihr Euch im Widerspruchsverfahren befindet, gibt es keine außergerichtlichen Gebühren. Wie #2 - entstanden ist die 0,5 VG und die 1,0 EG. Darum schreibt man im Mahnverfahren auch nicht, sondern telefoniert lieber -> 1,2 TG.
- Morgenmuffel
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