2 Pfübs - erster erfolgreich, zweiter nicht.

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Moneypenny
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#1

11.06.2007, 14:29

Hi, habe folgendes Problem:
Forderungsangelegenheit.
Wir machen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Bekommen eine Drittschuldnererklärung, Anerkennung der Forderung, es wird geprüft ob eine Auszahlung erfolgen kann (wegen Freigrenze etc.)
Da ein Monat vergeht, machen wir einen zweiten Pfüb an eine Bank. Diese bleibt erfolglos, weil keine Geschäftsverbindung mehr besteht.
Danach zahlt die Drittschuldnerin des ersten Pfübs die Forderung nahezu komplett.
Natürlich hat sie von den Kosten der zweiten Pfändung keine Kenntnis und zahlt diese auch nicht.
Nachdem die (1.) Forderung komplett gezahlt wurde, schreiben wir den Schuldner an, dass noch die Kosten der zweiten Pfändung ggü der Bank ausstehen (RA-Kosten, Gerichtskosten und GVZ-Kosten).
"Natürlich" reagiert der jetzt nicht.
Welche Möglichkeiten habe ich nun?
Wie handhabt Ihr das?
Kann ich die Drittschuldnerin anschreiben, ihr die Kosten für den zweiten Pfüb aufzeigen und um weitere Zahlung bitten? Geht das so einfach?
Mir fehlt da leider der Erfahrungswert....
Wer kann helfen?
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Strubbel
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#2

11.06.2007, 14:36

Grundsätzlich kannst du mehrere Pfändungen machen, die der Schuldner / Drittschuldner auch zahlen muss.

Habt ihr den Titel schon ausgehändigt?

Sofern nicht, würde ich zunächst die Drittschuldnerin anschreiben und um Zahlung der noch offenstehenden Forderung bitten. Wenn sie das nicht so einfach tut, könnte ihr vielleicht nochmal den GV mit der ZV gegen den Schuldner beauftragen oder die erste Pfändung nochmal ausbringen wegen der neuen Kosten.

Eigentlich sollte die Drittschuldnerin den Rest aber noch zahlen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Kordu

#3

11.06.2007, 15:12

Drittschuldnerin darf m.E. nur den Betrag zahlen, der ihr gegenüber gepfändet wurde (erster PfüB).

Es müsste also wegen der noch weiter entstandenen Kosten aus dem zweiten PfüB ein weiterer PfüB ausgebracht werden gegenüber der Drittschuldnerin, damit diese dann zahlt.

Die Drittschuldnerin braucht doch eine Rechtsgrundlage, auf der sie zahlt. Ich meine, man kann es natürlich versuchen, ob Drittschuldnerin so zahlt. Ich als Drittschuldner würde es nicht tun, weil ich keine Lust hätte Ärger zu bekommen.
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Strubbel
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#4

11.06.2007, 15:15

Da könntest du Recht haben *grübel*
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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butterflybabe
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#5

11.06.2007, 15:18

Da du ja weißst, dass der Schuldner Geld hat, würde ich einen dritten Pfüb gegen den 1. DS beantragen, und dort die Kosten für den 2. Pfüb reinnehmen.

Da verdient der Anwalt doch noch ein bisschen Geld :lol:
Gast

#6

11.06.2007, 15:36

Kordu hat geschrieben:Drittschuldnerin darf m.E. nur den Betrag zahlen, der ihr gegenüber gepfändet wurde (erster PfüB).

Es müsste also wegen der noch weiter entstandenen Kosten aus dem zweiten PfüB ein weiterer PfüB ausgebracht werden gegenüber der Drittschuldnerin, damit diese dann zahlt.

Die Drittschuldnerin braucht doch eine Rechtsgrundlage, auf der sie zahlt. Ich meine, man kann es natürlich versuchen, ob Drittschuldnerin so zahlt. Ich als Drittschuldner würde es nicht tun, weil ich keine Lust hätte Ärger zu bekommen.
:zustimm
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Mia
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#7

11.06.2007, 16:30

Und am besten bei dem 3. Pfüb warten, bis die GV-Kosten vom 2. Pfüb da sind.
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Moneypenny
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#8

12.06.2007, 10:48

:thx
Die Kosten sind bereits bekannt, wie gesagt haben wir den Schuldner auch bereits angschrieben, aber der "muckt" nicht. Und ob ich die Drittschuldnerin anschreiben kann bzw. eine Berechtigung habe, das wusste ich nicht....
Also mache ich jetzt nochmal einen Pfüb bezüglich der Kosten des 2. Pfübs. Und dafür krieg ich auch nochmal Gebühren.
Nicht schlecht...
Liebe Grüße
Moneypenny


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Annile
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#9

17.06.2007, 10:34

Ich schicke immer ein aktuelles Forderungskonto an den Drittschuldner - natürlich abzüglich bereits gezahlter Beträge und in der Regel werden die weiteren Beträge dann auch getiltgt.
Es Annile :hurra
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Moneypenny
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#10

19.06.2007, 15:17

Habe ich jetzt auch mal so gemacht, Annile - ein Versuch wars wert.
Jetzt meldet sich der Drittschuldner telefonisch und fragt nach, ob er das darf (auszahlen). Ich sage: kann ich ihr rechtlich nicht beantworten, Chef ist nicht da. Sie sagte nun, dass sie das prüfen wird - ich bin gespannt. Vielleicht kann sie das einfach mal dem Schuldner klären, immerhin haben wir auch zu seinem Besten gehandelt - sonst müsste er zahlen. Wenn alles nicht läuft, werde ich eben doch einen weiteren Pfüb machen (müssen).
Ich halte Euch auf dem Laufenden (die dies interessiert)
Liebe Grüße
Moneypenny


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