ich hab da auch mal wieder eine Frage....
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Und zwar ist es so, dass wir eine Forderung für unseren Mandanten beitreiben sollten, nach unserer Zahlungsaufforderung hat der Gegner die Hauptforderung soweit auch bezahlt.
Aber er hat unsere Gebühren nicht ausgeglichen, weil er meint, dass er die nicht bezahlen muss.
Da sich der Gegner weiterhin weigert unsere Gebühren zu zahlen möchte der Mandant, dass wir einen MB über unsere Gebühren beantragen.
Meine Frage dazu ist, was ich dort als Grund angebe, nehme ich trotzdem die Nr. 24 - Rechtsanwalts/Rechtsbeistandskosten?
Oder welche würdet ihr wählen?
Denn ich mache den MB ja nicht in unserem Namen sondern im Namen der Mandantschaft.