vorgerichtl. RA-Kosten bezahlt, Berücksichtigung Anrechnung?
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Es soll ein Mahnbescheidsantrag vorbereitet werden, wobei sowohl die vorgerichtlichen RA-Kosten als auch ein Großteil der Hauptforderung und Zinsen bereits bezahlt wurden. Es geht jetzt noch um rd. 10% der Hauptforderung + diesbezügliche Zinsen. Ich hocke jetzt vor dem Antrag (Barcode-Verfahren) und habe ein Brett vor dem Kopf. Ich muss doch bezgl. der ins Mahnverfahren übergegangenen Restforderung für die Ermittlung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG die Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG berücksichtigen, oder? Wenn ich jetzt den vorgerichtlichen Gegenstandswert + vorgerichtliche Anwaltskosten + anzurechnenden Gebührenbetrag (Gegenstandswert = offene Resthauptforderung) eingebe, packt mir das Programm die kompletten vorgerichtlichen Anwaltskosten (die ja bezahlt wurden) als Nebenforderung mit in den Mahnbescheidsantrag. Wie fülle ich den Antrag an dieser Stelle korrekt aus?
- Anahid
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Hast Du einen Gebührensprung, wenn Du das was außergerichtlich gezahlt wurde und dem, was gerichtlich geltend gemacht werden muss, zusammenrechnest?
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Ich habe es gerade noch einmal probiert. Das Problem ist, dass das Programm immer meckert, wenn man die Anrechnung berücksichtigen möchte und nicht gleichzeitig die vorgerichtlichen - bezahlten - RA-Kosten einträgt. Die Meldung lautet: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, es wurde ein Streitwert für eine vorgerichtliche Tätigkeit und/oder ein Minderungsbetrag angegeben, ohne dass hierfür eine Anwaltsvergütung angegeben wurde. Wenn ich diese Anwaltsvergütung eingebe, packt er sie mir aber automatisch als offene Nebenforderung mit rein. Ich habe den Hinweis jetzt 2 x mit "weiter" ignoriert und das Programm hat nun einen Antrag ausgespuckt, in dem nur die Resthauptforderung + Restzinsen + Anrechnungsbetrag (ohne vorgerichtl. Kosten) angegeben sind. Das ist das erste Mal, dass ich bei Anzeige der gelben Warnhinweise mit Weiterklicken bis zur Formularerstellung gekommen bin. Ich hoffe, dass der Antrag so i. O. ist und nicht noch eine Monierung nach Einreichung beim AG kommt.
- Anahid
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Wenn Du keinen Gebührensprung hast, hätte ich gar keine vorgerichtlichen Kosten angegeben. Denn für den Teil, der bereits erledigt ist, steht Dir die Gebühr ja voll zu.
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