MB gg. eigenen Mdt

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Emilia06
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#1

06.08.2013, 14:17

Hallo,
ich muss einen MB gegen den eigenen Mdt machen.
Kann mir jemand helfen, wie ich das machen soll, kommt hier nicht so oft vor.
Wir sind eine GbR, ist bei den Gebühren für den MB die MwSt zu berücksichtigen?
Bei Antragsteller setze ich doch unsere Kanzlei ein, oder?
Kann ich noch eine Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit nehmen, wir haben die Rechnung auch angemahnt.

:thx für Eure Hilfe

LG
Emilia
:thx
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Pepples
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#2

06.08.2013, 14:38

Wir sind eine GbR, ist bei den Gebühren für den MB die MwSt zu berücksichtigen?
In der Regel sind Anwälte vorsteuerabzugsberechtigt, daher fällt in eigenen Sache keine Mwst an.
Bei Antragsteller setze ich doch unsere Kanzlei ein, oder?
Wen denn sonst? Ist doch Euer Gebührenanspruch. :wink:
Kann ich noch eine Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit nehmen, wir haben die Rechnung auch angemahnt.
Nein, die Mahnung eigener Kostenrechnung löst keine neue GG aus.
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Loki
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#3

28.08.2013, 12:20

Wir stehen heute vor einem ähnlichen Problem. MB in eigener Sache. Wir sind eine GbR.

Über die Funktion "RA in eigener Sache" kann man zwar eine GbR eingeben, aber nur max einen Gesellschafter. Wir haben aber mehrere Gesellschafter und müssen diese namentlich aufführen, damit wir im Anschluss bei der Zwangshypo mit dem Grundbuchamt keine Probleme bekommen.

Über die Funktion "Antragsteller" können wir die GbR und alle Gesellschafter anlegen. Dann werden aber keine RA-Kosten für den MB ausgewiesen.

Weiß jemand eine Lösung? :nachdenk
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#4

28.08.2013, 16:32

Loki hat geschrieben:Wir stehen heute vor einem ähnlichen Problem. MB in eigener Sache. Wir sind eine GbR.

Über die Funktion "RA in eigener Sache" kann man zwar eine GbR eingeben, aber nur max einen Gesellschafter. Wir haben aber mehrere Gesellschafter und müssen diese namentlich aufführen, damit wir im Anschluss bei der Zwangshypo mit dem Grundbuchamt keine Probleme bekommen.

Über die Funktion "Antragsteller" können wir die GbR und alle Gesellschafter anlegen. Dann werden aber keine RA-Kosten für den MB ausgewiesen.

Weiß jemand eine Lösung? :nachdenk
Habt ihr eine Kennziffer beim zuständigen Mahngericht und sind dort alle Gesellschafter aufgeführt?
Wenn ja, lass einfach das Feld für Antragsteller frei und trag nur eure Kennziffer auf dem letzten Blatt bei Prozessbevollmächtigter ein. Dann nimmt das Mahngericht dies als eigenen Anspruch und setzt in MB und VB alle Gesellschafter.

Nutzt ihr ein RA Programm?
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Loki
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#5

29.08.2013, 10:17

Nein, wir haben keine Kennziffer. :( Als RA-Programm nutzen wir Datev Anwalt Pro.
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Anahid
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#6

29.08.2013, 11:49

Also...ich sehe da nur die Möglichkeit, dass online zu machen über [url][https://www.online-mahnantrag.de/omahn/ ... =start/url]

Da würde ich dann nicht "Rechtsanwalt in eigener Sache" angeben und Du musst dann blöderweise den Antragsteller (GbR mit sämtlichen Gesellschaftern) und den Prozessbevollmächtigten angeben.

Aber so hast Du wenigstens alle drin und bekommst die Gebühren. Denn wenn Du das als "Rechtsanwaltsgesellschaft" in eigener Sache angibst, kannst Du auch nur einen angeben.

Unabhängig davon würde ich aber für die Zukunft eine Kennziffer beim Mahngericht beantragen. Die wird von Datev dann eingespielt und ist in Deinen Mahnbescheiden dann automatisch angegeben.
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#7

29.08.2013, 11:53

Aus jahrelanger Praxis haben wir das immer so gemacht, dass wir in eigenen Sachen den Antragsteller ganz frei gelassen haben. Die Angabe auf der zweiten Seite bei Vertretungsbevollmächtigter war völlig ausreichend (wir vertreten uns als Anwälte schließlich selbst :pfeif ). So wusste das Gericht automatisch, dass der Mahnbescheid in eigener Sache gestellt wird. Gab nie Probleme, der Tipp kam übrigens auch vom Mahngericht selbst :lol:
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#8

29.08.2013, 11:55

Ja....wäre auch der normale Weg, wenn Sie nicht ne GbR hätte und alle Gesellschafter aufführen möchte. Denn das ist das Problem hier.
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Loki
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#9

29.08.2013, 13:18

Danke Anahid! :knutsch Ich denke das ist die Lösung für unser Problem.
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