Vollstreckung aus eingetragener Zwangssicherungshypothek

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vanwest2000
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#1

06.06.2007, 11:45

Hallo zusammen! Ich brauche dringend eure Hilfe!!!
Ich habe einen vollstreckbaren Titel mit folgendem Vollstreckungstitelvermerk "Auf Grundlage dieses Vollstreckungstitels wurde am ...im Grundbuch von .. folgendes eingetragen: ....EUR Zwangssicherungshypothek nebst Zs seit dem .. für .. eingetragen im Wege der Zwangsvollstreckung am ..."
So daraus soll ich jetzt vollstrecken. Und ich habe überhaupt keine Ahnung wie das funktioniert, da ich so etwas noch NIE gemacht habe und auch keinen weiter kenne, der das schon jemals gemacht hat! Muss ich jetzt Zwangsversteigerung beantragen, oder was muss ich machen??
Kann mir bitte jemand helfen? Sorry, wenn das eine blöde Frage ist, aber ich habe das wirklich noch nie gemacht!
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Strubbel
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#2

06.06.2007, 11:52

Also die Zwangssicherungshypothek ist eingetragen?

Ich kann nicht so richtig einen vollstreckungsfähigen Inhalt erkennen :?:
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
vanwest2000
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#3

06.06.2007, 11:56

Auf Grundlage dieses Vollstreckungstitels wurde am ...im Grundbuch von .. folgendes eingetragen: ....EUR Zwangssicherungshypothek nebst Zs seit dem .. für .. eingetragen im Wege der Zwangsvollstreckung am ..."
Genau dieses ist eingetragen, nicht mehr und nicht weniger.
[font=Comic Sans MS][color=#000080]Jeder schafft die Welt neu mit seiner Geburt, denn jeder ist die Welt. [size=75](R. M. Rilke)[/size][/color][/font]

[color=#000080][font=Comic Sans MS]Ich liebe sein Lachen. Es sprudelt aus ihm heraus, ist ansteckend und kommt von Herzen. Das ist reine Freude - nichts anderes zählt. [size=75](A. M. Lindbergh[/size])[/font][/color]
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Strubbel
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#4

06.06.2007, 12:40

Ist das ein Urteil oder ein Vergleich?

Ich würde eventuell mal den Chef oder den Richter fragen, worum es da ging und was mit dem Titel bezweckt werden sollte.

Ansonsten kann ich dir leider auch keinen Tipp geben :roll:
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Pepsi
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#5

06.06.2007, 14:52

Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung kann beantragt werden.. musst du mal die entsprechenden § in der ZPO lesen
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Nell
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#6

06.06.2007, 15:13

Die Zwangssicherungshypothek verschafft lediglich eine dingliche Sicherheit an dem Grundstück und keine Befriedigung des Gläubigers.
Ich würde zunächst einmal einen Grundbuchauszug einholen und sehen, welchen Rang ihr habt und ob noch weitere Belastungen (vor allem auch in welcher Höhe) bestehen, um prüfen zu können, ob eine Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung Aussicht auf Befriedigung des Gläubigers hat.
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#7

06.06.2007, 16:27

@Nell: den Grundbuchauszug hatte ich vorausgesetzt ;-)
Anton79
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#8

07.06.2007, 18:31

leider kommen wir nicht drum herum neben den rechtlichen vorraussetzungen auch die wirtschaftliche lage zu prüfen, was nicht immer einfach ist bei grundbuchsachen
Feddi
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#9

17.05.2013, 08:53

Hallo!

Wenn ich die Forderung aus einem Urteil bereits als Zwangssicherungshypothek im Grundbuch des Hauses des Schuldners stehen habe - und dieser eintragungsvermerk hängt ja auch im Urteil nun dran. Kann ich aus dem urteil weiterhin die ZV betreiben??

LG
Jupp03/11

#10

17.05.2013, 09:04

im umgekehrten Sinne deiner gestrigen identischen Frage: ja
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