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Vielen Dank!!!
Vollstreckung aus eingetragener Zwangssicherungshypothek
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Hallo ihr Lieben,
dürfte ich das Thema wohl noch einmal aufgreifen?
Ich bin in "normalen" ZV-Angelegenheiten eigentlich ziemlich fit
Habe jedoch nun in Überschrift genannten Fall vorliegen.
Es handelt sich um eine notariell beurkundete Darlehensvereinbarung, in der sich einer der Erschienenen der Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Die Eintragung der Sicherungshypothek ist bereits erfolgt und ich soll nun die ZV einleiten.
Ich habe zwar ReNo gelernt, bin aber seit über 10 Jahren ausschließlich im Re-Bereich tätig. Daher musste ich einige Begriffe grad erstmal wieder googlen
Wie gehe ich nun am besten vor? Eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde liegt bereits vor.
Muss ich nun wie einige Beiträge zuvor erwähnt die Zwangsversteigerung o. Zwangsverwaltung beantragen?
Ich bin grad etwas überfragt, sorry
LG Cathi
dürfte ich das Thema wohl noch einmal aufgreifen?
Ich bin in "normalen" ZV-Angelegenheiten eigentlich ziemlich fit
Habe jedoch nun in Überschrift genannten Fall vorliegen.
Es handelt sich um eine notariell beurkundete Darlehensvereinbarung, in der sich einer der Erschienenen der Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Die Eintragung der Sicherungshypothek ist bereits erfolgt und ich soll nun die ZV einleiten.
Ich habe zwar ReNo gelernt, bin aber seit über 10 Jahren ausschließlich im Re-Bereich tätig. Daher musste ich einige Begriffe grad erstmal wieder googlen
Wie gehe ich nun am besten vor? Eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde liegt bereits vor.
Muss ich nun wie einige Beiträge zuvor erwähnt die Zwangsversteigerung o. Zwangsverwaltung beantragen?
Ich bin grad etwas überfragt, sorry
LG Cathi
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn keine Miet-/Pachteinnahmen eingehen, fällt die Zwangsverwaltung weg. Dann bleibt Dir nur der Zwangsversteigerungsantrag. Vorab würde ich immer einen Grundbuchcheck machen und mir die Abteilung III genau ansehen.
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Hallo ihr Lieben,
habe ein ähnliches Problem und absolut keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll:
wir haben eine Zwangssicherungshypothek über ca. 20.000 EUR eintragen lassen.
Im Grundbuch ist zu lesen dass es Grundschulden aus den 90ern gibt, die mittlerweile aber fast komplett getilgt worden ; zudem gibt es zwei weitere Zwangssicherungshypotheken aus 2010 und 2017, welche bei insgesamt 150.000 EUR liegen.
Ich soll nun aus unserer ZSH vollstrecken, da stellen sich mir aber folgende Fragen:
1) Können wir als "niedrigster Gläubiger" vom Wert her überhaupt ohne weiteres?
2) Werden dann nicht erst die älteren Hypotheken/Grundschulden befriedigt bevor wir etwas abbekommen?
3) Macht es überhaupt Sinn jetzt zu vollstrecken?!
4) Welches Formular nehm ich denn dann? Das ist sicherlich keiner der normalen Vollstreckungsaufträge oder?
Ich steh auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
habe ein ähnliches Problem und absolut keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll:
wir haben eine Zwangssicherungshypothek über ca. 20.000 EUR eintragen lassen.
Im Grundbuch ist zu lesen dass es Grundschulden aus den 90ern gibt, die mittlerweile aber fast komplett getilgt worden ; zudem gibt es zwei weitere Zwangssicherungshypotheken aus 2010 und 2017, welche bei insgesamt 150.000 EUR liegen.
Ich soll nun aus unserer ZSH vollstrecken, da stellen sich mir aber folgende Fragen:
1) Können wir als "niedrigster Gläubiger" vom Wert her überhaupt ohne weiteres?
2) Werden dann nicht erst die älteren Hypotheken/Grundschulden befriedigt bevor wir etwas abbekommen?
3) Macht es überhaupt Sinn jetzt zu vollstrecken?!
4) Welches Formular nehm ich denn dann? Das ist sicherlich keiner der normalen Vollstreckungsaufträge oder?
Ich steh auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Vielen Lieben Dank im vorraus <3