Hallo alle zusammen,
ich muss gerade nach gefühlt hundert Jahren mal wieder einen Mahnbescheid beantragen und stehe ziemlich auf dem Schlauch.
Wir machen Wohn- und Hausgelder einer WEG seit Januar 2013 geltend. Da das Wohngeld bis jeweils zum dritten Werktag eines Monats im Voraus zu zahlen ist, tritt Verzug meiner Meinung nach ab dem vierten Werktag ein - seit dem Tag berechne ich ja dann auch meine Zinsen.
Im WEG-Beschluss steht jetzt "ist man mit zwei Monaten im Verzug, wird sofort das restliche für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtende Hausgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig".
Ich habe jetzt Januar bis Juni jeweils als Anspruch mit Zinsen geltend gemacht.
Hier meine Frage: Kann ich für die restlichen Monate (Juli bis Dezember) Zinsen geltend machen? Ich finde das alles ziemlich kompliziert im Moment
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!!
Mahnbescheid - Wohn-/Hausgeld für WEG
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Aufgrund dieses Satzes würde ich es so verstehen, dass zwei Monate, so wie von Dir angegeben mit den jeweiligen Zinsen und dann die restlichen Beträge sofort, also wie die zweite fällige Hausgeldrate- in Deinem Fall wohl Februar - zu verzinsen sind.Happy_Sonnenblume hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
Im WEG-Beschluss steht jetzt "ist man mit zwei Monaten im Verzug, wird sofort das restliche für die jeweilige Wirtschaftsperiode zu entrichtende Hausgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig".
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So hab ich es jetzt auch gemacht. Die beiden Monate einzeln aufgeführt und den Rest in einer Forderung zusammengefasst und die Zinsen entsprechend angegeben.