Mahnbescheid im Wettbewerbsrecht - Gebühren aus d. Abmahnung

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Linali83
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#1

19.06.2013, 10:23

Hallo,

habe eine eilige Frage ... ja ich weiß, es ist immer eilig, aber leider läuft morgen die Verjährungsfrist ab.

Wir haben für unseren Mandanten im Wettbewerbsrecht eine Firma abgemahnt. Daraufhin hat diese eine Unterlassungserklärung abgegeben jedoch nicht unsere in der Abmahnung geforderten Gebühren gezahlt.

Jetzt soll ich einen Mahnbescheid machen und leider ist dies für diesen Bereich das erste Mal.

Wer ist überhaupt der Antragsteller? Ist dies unser Mandant, da er im Endeffekt unser Gebührenschuldner ist? Oder sind wir das? Ich bin mir da so unsicher, weil wir dem Gegner ja keine Rechnung geschickt haben, sondern unsere Kosten nur in der Abmahnung beziffert waren.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :thx schonmal im Voraus.

LG
Maximum
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#2

19.06.2013, 13:15

Antragssteller ist immer euer Auftraggeber.

Ihm ist ja der Schaden dadurch entstanden, da er eure Rechnung zahlen muss. Und diese holt er sich als Schadensersatz von der Gegenseite wieder.
Daenerys
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#3

19.06.2013, 15:00

Richtig, Antragsteller ist auch in solchen Fällen immer der Mandant.

Eurem Mandanten sind durch eure Einschaltung ja Kosten entstanden, die er nun als Schadenersatz von der Gegenseite wiederholen kann.
Hat Maximum ja auch schon so gesagt.
Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. (Henry Ford)
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