Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Aurora-Sun
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#1
03.05.2013, 08:42
Ich habe zum ersten Mal eine Monierung eines MB aufgrund von Nichtleserlichkeit des Barcodes vor mir liegen. Es wurde uns eine Frist gesetzt, den Mangel zu beheben.
Meine Frage ist nun, ob ich den "neuen" MB nun auch mit Datum vom "ersten" MB ausfertigen soll? Nehmen wir z.B. den 15.04. als Beauftragungsdatum des ersten MB, bleibt das bei dem Neuen gleich? Und auf der ersten Seite muss mein Chef ja unterschreiben und auch dort soll ein Datum angegeben werden; nehme ich auch hier beispielhaft den 15.04.?
LG und
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LuzZi
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#2
03.05.2013, 08:56
Wir hatten das letztens auch, haben dann das aktuelle Datum genommen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Aurora-Sun
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#3
03.05.2013, 08:59
Okay, also nochmal einen vollkommen "neuen" Antrag machen dann.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich werde mich dann mal ransetzen
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#4
03.05.2013, 09:00
Du hast ja so ein Schreiben mitgeschickt bekommen, wo du eintragen kannst, dass der neue MB die Korrektur des alten zu dem und dem Aktenzeichen ist, oder nicht? So war das zumindest bei uns.
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#5
03.05.2013, 09:11
Ja so in der Art, in dem Schreiben steht, dass ein formunwirksamer MB bereits gestellt wurde und nun darum gebeten wird, nur den beigefügten Antrag zu bearbeiten sowie die GK zu verrechnen.
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#6
03.05.2013, 09:12
Jap, genau das meinte ich.
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#8
03.05.2013, 09:26
Bitte
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