Endlich konnte ich eine Schuldnerin zur Aufnahme einer Ratenzahlung bewegen, erste Rate ist gezahlt (juhu!). Jetzt erhalte ich die Mitteilung über die Eröffnung des Insolvenzverfahren (umpf). Dennoch meldet sich die Schuldnerin hier und sichert zu, die Ratenzahlung mit uns fortsetzen zu wollen ... (hä?!), sie bräuchte nur noch eine Bestätigung von uns über die vereinbarte Ratenzahlung.
Geht das überhaupt? Das hab ich ja noch nie gehört! Ich fürchte, dass ich dann evtl. Zahlungen der Schuldnerin an den Inso-Verwalter zurückzahlen muss, oder??? Kann jemand helfen?!?!
Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren?
- Kellerkind
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Hallo
Solange sie die Raten aus ihrem pfändungsfreien Vermögen begleicht, kann sie dies natürlich freiwillig tun.
Solange sie die Raten aus ihrem pfändungsfreien Vermögen begleicht, kann sie dies natürlich freiwillig tun.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Hallo,
ich fürchte, daß das absolut gar nicht geht. Eine Bevorzugung einzelner Gläubiger im Insolvenzverfahren gibt es nicht, auch nicht aus dem pfändungsfreien Vermögen.
Und im übrigen ist das meines Wissens ein Versagensgrund für die Restschuldbefreiung. Die Raten könnt ihr schonmal sammeln. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren sogar rückwirkend 3 Monate ab Antragstellung.
LG Autotextkönigin, die ihr Dasein beim Insolvernzverwalter fristet
ich fürchte, daß das absolut gar nicht geht. Eine Bevorzugung einzelner Gläubiger im Insolvenzverfahren gibt es nicht, auch nicht aus dem pfändungsfreien Vermögen.
Und im übrigen ist das meines Wissens ein Versagensgrund für die Restschuldbefreiung. Die Raten könnt ihr schonmal sammeln. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren sogar rückwirkend 3 Monate ab Antragstellung.
LG Autotextkönigin, die ihr Dasein beim Insolvernzverwalter fristet
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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- advocatus diaboli
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Ganz genau, siehe §§ 294 II, 295 I Nr. 4 InsO, 283c, 283d StGB.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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*flüster* ok, aber jetzt haben sie schon den InsO-Beschluß gesehen - jetzt können sie sich eigentlich nicht mehr 'rausreden. Dann meldet bloß keine Forderung bei mir an - ich kann auch Forderungskonten lesen *kicher*.Annile hat geschrieben:Psst... sowas darfste doch nicht verraten....
Wenn die Schuldnerin zahlt ist gut.... (ob nun unrecht oder nicht)
Wenns der InsoV rausbekommt soll ers anfechten....
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Ich glaube aber, dass die Schuldnerin "so einfach strukturiert" ist, dass sie das dem InsoV steckt und ich mir eh nicht sicher sein kann, dass sie künftig die Ratenzahlung einhält (sie hat ja grad mal eine Zahlung geleistet). Also werd ich die Forderung doch lieber anmelden und damit rechnen, dass der Verwalter die bereits geleisteten Zahlungen zurückfordert.
Wie gesagt, wir werden die Forderung wohl anmelden. Ich glaube nicht, dass sie die Ratenzahlung wirklich die nächsten Jahre konsequent einhalten wird und ich möchte nicht riskieren, dass dann meine Forderung nicht angemeldet ist. Da zahle ich lieber die bereits erhaltene Rate zurück (wenn´s jemand merkt...). Die Schuldnerin versuchte jedoch mir klarzumachen, dass sie unabhängig vom Insolvenzverfahren trotzdem einige Gläubiger (u. a. uns) mit Ratenzahlung befriedigen will und das kam mir irgendwie spanisch vor.
Das ist richtig und alles andere ist Quatsch!Kellerkind hat geschrieben:Hallo
Solange sie die Raten aus ihrem pfändungsfreien Vermögen begleicht, kann sie dies natürlich freiwillig tun.