HILFE-Antrag auf ERlass Haftbefehl

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Monte
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#1

30.05.2007, 10:37

:hm Ich benötige für den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls mal ne Formulierung. Habe die Nachricht vom GV, dass ich unter Vorlage des Ladungsnachweises von ihm einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls stellen kann. Habe nur leider keine gute Idee für ne Formulierung!Kann mir da jemand aushelfen oder sagen, wo ich gute Formularvordrucke finde?
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Gast

#2

30.05.2007, 10:57

hi. ich hoffe, dass kann dir helfen, wir haben immer diesen text genommen:

VERHAFTUNGSAUFTRAG

In der Zwangsvollstreckungssache

....
vertr. d. ...

- Gläubiger -

gegen

...
- Schuldner -

werden in der Anlage die Zwangsvollstreckungsunterlagen nebst Haftbefehl überreicht.

Es wird beantragt, wegen der Gesamtforderung in Höhe von ... € nebst weiteren Kosten und Zinsen den Schuldner zwecks Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verhaften:


Teilzahlungen in Höhe von mindestens 15 % der Gesamtforderung werden bewilligt.



Rechtsanwalt
Andreas

#3

30.05.2007, 11:01

Das ist ja aber der reine Verhaftungsauftrag, nicht der Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls :wink: ich muß mal suchen.
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blackcat
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#4

30.05.2007, 11:03

Ich habe verstanden, du möchtest erst den Haftbefehl erlassen, oder?

Dann ungefähr so:

In der Zwangsvollstreckungssache

- Gläubiger -
vertreten durch...

gegen

- Schuldner -

ist der Schuldner zum Termin zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nicht erschienen.

Sie werden gebeten, bei dem zuständigen Amtsgericht den Erlass des Haftbefehls zu beantragen, die Verhaftung vorzunehmen und dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.

Der Gerichtsvollzieher wird bevollmächtigt, den Haftbefehl und die Vollstreckungsunterlagen vom Gericht in Empfang zu nehmen.
Andreas

#5

30.05.2007, 11:04

@Monte:

An das AG:
In der ZV-Sache

[volles Rubrum]

überreichen wir in der Anlage die vollständigen ZV-Unterlagen nebst Bescheinigung des Herrn GV ... vom ..., wonach der Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigert hat bzw. im Termin unentschuldigt nicht erschienen ist.

Wir beantragen daher, Haftbefehl gem. § 901 ZPO zu erlassen und uns diesen zusammen mit den ZV-Unterlagen zwecks weiterer Vollstreckung zuzuleiten.
So ungefähr.
Andreas

#6

30.05.2007, 11:05

Doppelposting :lol:

@blackcat:

Deins ist besser als meins :daumen
Gast

#7

30.05.2007, 11:06

und dies hier ? sonst weiss ich leider auch nicht weiter...

Für den Fall, daß der Schuldner in dem zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert, wird gebeten dies zu protokollieren und die Sache dem Vollstreckungsgericht zur Entscheidung über den Erlaß eines Haftbefehls gemäß § 901 ZPO vorzulegen. Sollte ein Haftbefehl erlassen werden, wird der Gerichtsvollzieher schon jetzt beauftragt, anschließend die Verhaftung vorzunehmen.
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blackcat
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#8

30.05.2007, 11:08

@andreas

:thx
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Monte
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#9

30.05.2007, 11:12

Ihr seid spitze !Ein fettes Merci an euch :thx :thx :thx :pc
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Monte
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#10

30.05.2007, 11:20

Noch was: Schicke ich den antrag ans AG oder an den GV?
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