ZV aus Zwangsgeldbeschluss

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Anton79
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#1

28.05.2007, 09:13

Hallo , ich will aus nem zwangsgeldbeschluss vollstrecken.

brauche ich auf dem zwangsgeldbeschluss selbst auch eine klausel und einen zustellungsvermerk?
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Grübchen
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#2

28.05.2007, 10:48

Klausel ja - zustellen kannst Du ja zeitgleich mit Vollstreckung mach ich immer so.

Gruß Grübchen
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wifey
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#3

28.05.2007, 13:02

:zustimm
Ohne Titel, Klausel und Zustellung keine Vollstreckung
Viele Grüße

ich
Blockflöte
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#4

28.05.2007, 13:27

Wenn Du allerdings direkt einen Pfüb machen willst, musst Du natürlich vorher zustellen. Aber ich denke, das ist Dir klar, wollte nur noch mal drauf hinweisen (Ich hatte das nämlich mal vergessen).
Anton79
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#5

28.05.2007, 15:05

bin so skeptisch, weil ja ein urteil mit klausel und zustelluingsvermerk in der welt ist. schuldner war veurteilt auskünfte zu erteilen. deswegen wurde anschließnend gem. 888 ZPO vollstreckt.

das urteil mit klausel +zustellvermerk füge ich dem va ja bei. bin nicht sicher ob für den zwangsgeldbeschluss wirdklich auch eine Klausel üzustellvermer nötig sind.
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NORTHERN DINO
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#6

28.05.2007, 18:11

Lies mal:

OS
Die Vollstreckung aus einem Zwangsgeldbeschluss darf ohne Vollstreckungsklausel nicht durchgeführt werden.

AG Arnsberg, Beschl. v. 14.01.1994 – 15 M 48/94 = DGVZ 1994, 79 = juris (KORE 506239400)

Im Übrigen siehe auch anderes Forum... :wink:

~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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