Wie viele Vollstreckungsversuche werden von RSV gezahlt?

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Marilyn82

#1

22.05.2007, 17:18

Hallöchen,

weiß denn jemand, wie viele Vollstreckungsversuche von der Rechtsschutzversicherung gezahlt werden?? Wirklich nur drei?

Und gelten dann der ZV-Auftrag und der anschließende Antrag auf Abgabe der EV als zwei verschiedene Angelegenheiten??

Weiß jemand, wo sowas steht? Auf der ARAG-Seite im Netz hab ich so schnell nichts gefunden..
Tippse84

#2

22.05.2007, 17:32

Also ich kenne das von der ARAG auch bislang nur so, dass die lediglich drei ZV-Maßnahmen übernehmen. Dabei zählt die Abgabe der EV als eigenständige Angelegenheit (wird ja auch gesondert vergütet). Wo das im Internet zu finden ist, weiß ich nicht. Du kannst die Verträge aber schriftlich bei der Versicherung anfordern.
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pasc1976
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#3

22.05.2007, 17:35

Die Rechtsschutzversicherungen zahlen in der Tat nur 3 Vollstreckungsmaßnahmen, wobei ZV/EV als eine Vollstreckungsmaßnahme zählt. So habe ich es die letzten Jahre jedenfalls abgerechnet und es wurde auch immer bezahlt. :wink:
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Moneypenny
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#4

22.05.2007, 17:35

Hallo!
Die RSV übernimmt regelmäßig 3 Vollstreckungsversuche, habe gerade mal ne aktuelle Akte von mir rausgesucht, gemäß § 2 (3) b der ARB. Allerdings ist das nicht die ARAG und jede gliedert u.U. anders. Aber das ist durchaus üblich, hab ich öfters.
Ob die ZV und anschließende EV als eins gelten, weiß ich auch nicht - werde ich merken, denn das habe ich jetzt gemacht. Meiner Meinung nach sollte die ZV bis zur Befriedigung des Schuldners und eben ein Vollstreckungszug eine Angelegenheit in diesem Sinne (der RSV) sein.
Marilyn82

#5

22.05.2007, 17:44

mmhhh, diese Bedingungen, in denen drin steht, dass die nur 3 übernehmen hab ich jetzt gefunden.

die hatten uns angeschrieben, dass die die ev nicht mehr übernehmen können, daher kann ich leider auch nicht "mogeln" und denen die beiden gebühren als eine unterschieben :cry:

die sehen das als extra angelegenheit..shit, bräuchte irgendwas schriftliches

jetzt steh ich wie ne kuh vorm berg. was mach ich denn nu? dann muss der mandant ja die kosten selber tragen. ist ja blöd!
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