Titel auf GmbH & Co. KG - aber Verwaltungsgesellschaft..

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
EFAndi1
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 23.02.2006, 10:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ermstedt

#1

14.03.2006, 14:33

Hi,

ich habe mal wieder ein lustiges ZV-Problem:

Schuldner ist eine GmbH & Co. KG und hat auf seinem Briefbogen eine Bankverbindung stehen. Titel habe ich gegen diesen bereits erwirkt und wollte eigentlich Pfänden. Drittschuldner erklärt mir nun, er stehe mit dem SChuldner nicht in GEschäftsverbindung.

Jetzt drängt sich mir der Verdacht auf, dass das Konto für die Verwaltungsgesellschaft, die meinen SChuldner ja gesetzlich vertritt, eröffnet wurde.

Habe ich irgendeine Möglichkeit, doch noch das Konto zu pfänden oder muss ich nun gegen die Verwaltungsgesellschaft einen Titel erwirken?

:bahnhof
LG: Andrea
Andreas

#2

14.03.2006, 14:59

Hallo,

hast du schon mal mit dem Sachbearbeiter bei der Bank gesprochen ? Telefonisch sind die gelegentlich ziemlich umgänglich.

Falls du da nix rauskriegst, würde ich mal einen ZV-EV-Auftrag gegen die GmbH & Co. KG erteilen. Notfalls soll der GF der Verwaltungs-GmbH für die GmbH & Co. KG die EV abgeben, dann wüßtest du mehr.
Johannsen
Forenfachkraft
Beiträge: 128
Registriert: 30.05.2005, 16:22

#3

14.03.2006, 21:24

Mit einem Titel gegen die GmbH & Co. wirst Du bei einem Konto der Verwaltungsgesellschaft kaum etwas werden; sind ja verschiedene juristische Personen.
Benutzeravatar
EFAndi1
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 23.02.2006, 10:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ermstedt

#4

15.03.2006, 08:52

Hi,

na super! Der Drittschuldner ist übrigens Deutsche Bank. Sagt euch das irgendwas? Die mit ihren ständigen umfirmierungen und Tochtergesellschaften.... Mit denen zu telefonieren habe ich auch schon versucht, aber seit dem die ihre zentralen Pfändungsabteilungen haben, erreicht man telefonisch gar nichts!

Naja, der GF hat die ev noch nicht abgegeben, es gibt aber bereits zwei Haftbefehle gegen ihn.... Wird hier also noch dauern, bis ich mal ein Vermögensverzeichnis erhalte.

Aber vielen Dank trotzdem. Ach übrigens, wie wir jetzt ermittelt haben, ist die Verwaltungs-GmbH im HR gar nicht eingetragen... Es wird also immer kurioser.

:katze2
LG: Andrea
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#5

16.03.2006, 12:49

Bei der Deutschen Bank muss man immer zwei Banken als Drittschuldner angeben. Einmal die Deutsche Bank 24 AG und einmal die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG; beide nach Ratingen. Ich gebe im Pfändungs- und Überweisungsantrag auch immer gleich die Kontonummer (falls vorhanden) mit an, damit es da keine Probleme gibt. Ich hatte nämlich früher auch öfters das Problem, dass die Banken mitgeteilt haben, dass sie mit dem Schuldner nicht in Geschäftsverbindung stehen, obwohl sie es doch taten.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#6

17.03.2006, 20:23

Ups, die Kontonummer würde ich immer rauslassen, falls es da mehrere Konten gibt - ich will ja nicht nur ein Konto dicht machen !!! Und das man beide banken angeben muss, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. :nachdenk

Wenn ich die Bankleitzahl habe, schaue ich immer erst im Internet nach, welche Bank genau sich dahinter verbirgt. Na ja, und da gibts dann halt den PfÜB.

Was auch immer wieder funktioniert: vorab mal bei der Bank anrufen und z. B. nach der Kontonummer fragen (Klar dürfen die keine Auskunft geben .... aber:
wenn man sich nicht mit der Kanzlei meldet sondern nur privat
wenn man eine Kontonummer und den Inhaber hat und absichtlich einen Zahlendreher einbaut und dann einfach mal nachfragt, ob die Kontonummer richtig ist (dummerweise kommt jede (online-)Überweisung zurück *seltsam*)
dann bekommt man doch sehr schnell die Info, ob das Konto existiert.
;-) :twisted:
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Mia
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 14.03.2006, 13:45

#7

18.03.2006, 17:18

wifey hat geschrieben:Ups, die Kontonummer würde ich immer rauslassen, falls es da mehrere Konten gibt - ich will ja nicht nur ein Konto dicht machen !!! Und das man beide banken angeben muss, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. :nachdenk

Wenn ich die Bankleitzahl habe, schaue ich immer erst im Internet nach, welche Bank genau sich dahinter verbirgt. Na ja, und da gibts dann halt den PfÜB.

Was auch immer wieder funktioniert: vorab mal bei der Bank anrufen und z. B. nach der Kontonummer fragen (Klar dürfen die keine Auskunft geben .... aber:
wenn man sich nicht mit der Kanzlei meldet sondern nur privat
wenn man eine Kontonummer und den Inhaber hat und absichtlich einen Zahlendreher einbaut und dann einfach mal nachfragt, ob die Kontonummer richtig ist (dummerweise kommt jede (online-)Überweisung zurück *seltsam*)
dann bekommt man doch sehr schnell die Info, ob das Konto existiert.
;-) :twisted:
Ohh ja, da hast du natürlich Recht. Ich habe vergessen zu schreiben, dass wir immer die Konto-Nummer angeben, aber dazu schreiben, dass die Pfändung auch für eventuelle andere Konten gelten soll.
Andreas

#8

19.03.2006, 09:05

Wir machen das auch immer so wie Mia.

Und zu der Deutschen Bank sag ich mal gar nix, das ist ja eine Zumutung. Die müßte man für ihre undurchsichtige Firmenteilung glatt mal auf die überflüssigen ZV-Kosten in Regreß nehmen :teufel
Benutzeravatar
EFAndi1
Forenfachkraft
Beiträge: 101
Registriert: 23.02.2006, 10:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Ermstedt

#9

20.03.2006, 10:13

jaja, Deutsche Bank in Regress nehmen. Das machen wir grad per Drittschuldnerklage. Das Gericht schlägt sich zwar momentan klar auf die Seite der Bank, weil die nach Klagezustellung ihre DS-Erklärung abgegeben haben. Aber wie sich nun rausstellt, ist die auch noch falsch! So haben wir erst mal den Richter gefragt, was denn nun konkret der Sinn des § 840 ZPO ist. So wäre der Gläubiger doch immer der gelackmeierte, wenn ein DS einfach nach Klagezustellung seine Erklärung abgibt und dann nur noch die Kosten des Prozesses übernehmen braucht. So haben wir angeregt, wenn nun der § 840 ZPO nicht greift, dann doch vielleicht § 826 BGB?. Ich bin mal gespannt, wie das Verfahren nun ausgeht. WErde aber auf jeden Fall weiter berichten.
LG: Andrea
Andreas

#10

20.03.2006, 12:50

Andrea, macht Ihr die Klage eben wegen dieses Deutsche Bank 24 / Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden-Blödsinns ?

Genau darüber würde mich eine (möglichst positive) Entscheidung eines Gerichtes brennend interessieren.
Antworten